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Spanischer Teilerfolg in Streit um Auslieferung katalanischer Politiker
Im Streit um die Auslieferung katalanischer Politiker durch Belgien hat Spanien einen Teilerfolg errungen. Am Dienstag urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg, dass Belgien die Auslieferung grundsätzlich nicht aus Gründen ablehnen darf, die allein im spanischen Recht liegen. Anders sei es aber, wenn dies zu einer Verletzung von Grundrechten führe. (Az: C-158/21)
Hintergrund des Streits ist das umstrittenen Referendum Kataloniens über eine Abspaltung von Spanien im Jahr 2017. Spanien erkannte dies nicht an. Mehrere Organisatoren des Referendums wurden wegen "Aufruhrs" und der "Veruntreuung öffentlicher Gelder" angeklagt. Der Straftatbestand des Aufruhrs oder der Rebellion wurde aber zum Jahresbeginn 2023 abgeschafft.
Die sieben Angeklagten waren überwiegend nach Belgien geflohen, weswegen Spanien europäische Haftbefehle ausstellte. Seither wird gestritten, ob Belgien diese vollstrecken und die katalanischen Politiker ausliefern muss.
Für den früheren katalanischen Kulturminister Lluís Puig i Gordi lehnten die belgischen Justizbehörden dies ab. Der oberste Gerichtshof Spaniens, der den Haftbefehl ausgestellt hatte, sei dafür nicht zuständig gewesen.
Hierzu urteilte nun der EuGH, dass dies für eine Ablehnung nicht reiche. Belgien dürfe die Auslieferung grundsätzlich nicht aus Gründen ablehnen, die allein im spanischen Recht lägen.
Puig i Gordi hatte allerdings weiter argumentiert, dass sein Grundrecht auf ein faires Verfahren verletzt sei. Nach dem Luxemburger Urteil müssen dies die belgischen Justizbehörden nun weiter prüfen.
Eine Auslieferung dürfen sie danach nur ablehnen, wenn die fehlende Unzuständigkeit des obersten Gerichtshofs offensichtlich ist. Im spanischen Justizsystem müssten generelle Mängel vorliegen oder Mängel, die sich gegen eine bestimmte Gruppe richteten, wie hier möglicherweise die katalanischen Politiker.
Zudem müsse Spanien die Möglichkeit haben, zu einer solchen Kritik seitens der belgischen Justizbehörden Stellung zu beziehen. Auch könne Spanien einen weiteren europäischen Haftbefehl ausstellen, entschied der EuGH.
Das Verfahren Puig i Gordis war unter anderem deswegen abgetrennt worden, weil bei mehreren der sieben Angeklagten noch der Streit um ihre Immunität wegen ihrer Wahl in das EU-Parlament 2019 offen ist. Hierzu ist noch ein Verfahren vor dem EuGH anhängig. Betroffen ist hier unter anderem der frühere Präsident der katalanischen Autonomieregierung, Carles Puigdemont i Casamajó.
M.Furrer--BTB