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Ministerin Reiche muss Video mit Vorwürfen gegen Linke vorläufig löschen
Im Streit mit Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) wegen eines Beitrags auf Instagram hat die Linkspartei einen ersten Sieg errungen. Das Ministerium muss das Video, in dem Reiche der Linken indirekt Antisemitismus vorwirft, vorläufig von seinem Profil löschen, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nach Angaben vom Donnerstag entschied. Reiche sprach darin über eine Partei, "die Antisemitismus offen lebt". (Az. 2 BvE 5/26)
Es war am 24. September auf dem offiziellen Instagram-Profil des Ministeriums veröffentlicht worden. Reiche nennt die Linkspartei darin nicht direkt, sondern spricht dem Gericht zufolge von einer Partei in Berlin, die sich unter anderem "nicht schämt, über Enteignung nicht nur zu sprechen, sondern ins Programm zu schreiben, die Antisemitismus offen lebt, die den Juden in dieser Stadt Angst macht".
Die Linkspartei klagte in Karlsruhe und stellte außerdem einen Eilantrag mit dem Ziel, dass das Video vorläufig entfernt werden muss. Damit hatte die Partei nun Erfolg. Das Video muss bis zu einer grundsätzlichen Entscheidung von der Seite genommen werden. In einer Eilentscheidung wägt das Gericht die möglichen Folgen gegeneinander ab - in diesem Fall, wenn das Video online bliebe oder eben nicht.
Wäre es weiter abrufbar und würde später verboten, wäre der Linken durch die negativen Zuschreibungen bis dahin bereits ein "schwerer, irreparabler Nachteil" entstanden, erklärte das Gericht. Das gelte vor allem vor dem Hintergrund der aktuell laufenden Gespräche zur Bildung einer Landesregierung in Berlin. Wenn das Video aber verfassungsgemäß sei, dürfe es später wieder eingestellt werden.
Außerdem darf sich Reiche als Parteipolitikerin oder Privatmensch äußern, wie das Gericht ausführte. Auch als Ministerin könne sie auf Gefahren für den Wirtschaftsstandort hinweisen, die sie sehe - allerdings müsse sie dabei auf die Zuschreibungen und Bewertungen der Linkspartei wie in dem Video verzichten.
Das Neutralitätsgebot der Bundesregierung verpflichtet Regierungsmitglieder und staatliche Organe dazu, in ihrer amtlichen Funktion neutral zu bleiben und nicht zugunsten oder zulasten einzelner politischer Parteien in den Wettbewerb einzugreifen. Minister und Staatssekretäre dürfen sich natürlich auch parteipolitisch äußern - aber eben nicht über Kanäle ihres Ministeriums.
Ob das Video des Wirtschaftsministeriums wirklich gegen das Grundgesetz verstieß, ist mit dem Eilbeschluss noch nicht entschieden. Darüber muss das Gericht noch grundlegend urteilen.
Linken-Bundesgeschäftsführer Janis Ehling zeigte sich zufrieden mit der Eilentscheidung. "Dass Minister ihre politische Macht für eine solche Schmutzkampagne missbrauchen, ist zutiefst schäbig und wirft ernste Fragen über ihr Amtsverständnis auf", sagte er dem "Spiegel".
Die Linke hatte die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus am 20. September deutlich gewonnen. Am Donnerstag vergangener Woche einigte sich die Partei nach mehreren Vorgesprächen auf Sondierungen mit SPD und Grünen. Die drei Parteien hatten zuvor eine gemeinsame Grundsatzvereinbarung beschlossen, die das Existenzrecht Israels als "unverhandelbar" festschrieb und bei Verstößen dagegen Sanktionen bis hin zu Parteiausschlüssen ankündigte.
Am Dienstag unterbrachen Grüne und SPD die Sondierungen. Auslöser war eine offenbar unabgesprochene Erklärung zum Thema Antisemitismus, die von den Mitgliedern der neu konstituierten Linksfraktion zuvor unterschrieben wurde - auch von der wegen ihrer Aussagen zu Israel umstrittenen Abgeordneten Vanessa Emde. Am Donnerstag wurden die Gespräche aber fortgesetzt. Die drei Parteien verständigten sich darauf, dass die gemeinsame Erklärung trotz des neuen Linken-Papiers weiterhin gilt. Es soll sogar Bestandteil eines möglichen Koalitionsvertrags werden.
J.Fankhauser--BTB