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Zuständigkeit französischer Justiz bei Kriegsverbrechen im Ausland bestätigt
Das Kassationsgericht in Paris hat die "universelle Zuständigkeit" der französischen Justiz für im Ausland begangene Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit bestätigt. "In bestimmten Fällen ist die französische Justiz für die Verurteilung von Verbrechen zuständig, die im Ausland von einer ausländischen Person an einem ausländischen Opfer begangen wurden", erklärte das Gericht am Freitag.
Dies gelte für Straftaten wie Folter, Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, hieß es in der Entscheidung. Bei den letztgenannten beiden Verbrechen müsse allerdings sichergestellt sein, dass diese auch im Heimatland der Verdächtigen unter Strafe stehen.
Hintergrund der Entscheidung war der Fall von zwei Syrern, die in Frankreich wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt sind. Sie weisen die Vorwürfe zurück und wehrten sich gegen die Anklageehebung. Dabei wiesen sie unter anderem darauf hin, dass die ihnen vorgeworfenen Verbrechen im syrischen Rechtssystem nicht existieren.
Das Kassationsgericht stellte dazu nun klar, es sei nicht nötig, dass das verhandelte Verbrechen im Rechtssystem der Länder "identisch bewertet" sei. Es reiche aus, dass die betreffende Tat im allgemeinen Recht des anderen Staates strafbar sei, etwa als "Mord, Vergewaltigung oder Folter". Damit machte das Gericht den Weg für ein Verfahren gegen die beiden Angeklagten frei.
Die beiden Syrer, der ehemalige Soldat Abdulhamid Chaban und der frühere Sprecher einer Rebellengruppe, Majdi Nema, waren festgenommen worden, als sie sich in Frankreich aufhielten. Derzeit laufen in Frankreich etwa 160 Verfahren, die unter anderem Syrien, Russland und die Ukraine betreffen.
I.Meyer--BTB