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Koalition einigt sich auf Reform des Staatsangehörigkeitsrechts
Die Koalition hat sich auf die Grundzüge einer Reform des Staatsangehörigkeitsrechts geeinigt. Der Referentenentwurf, der am Freitag der Nachrichtenagentur AFP vorlag, sieht eine Reihe weit reichender Änderungen vor: Einbürgerungen sollen vereinfacht werden und doppelte Staatsbürgerschaften sollen grundsätzlich möglich sein. Erschwert werden soll die Einbürgerung von Menschen, die nicht für den eigenen Lebensunterhalt aufkommen können oder die in Deutschland bereits straffällig geworden sind.
Bei dem Entwurf von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) handle es sich um die "finale Einigung" der Ampel-Partner, hieß es aus Koalitionskreisen gegenüber AFP. Im weiteren parlamentarischen Verfahren und der Verbändeanhörung könnten sich aber noch kleinere Änderungen ergeben.
Ministern Faeser bezeichnete die geplante Reform als "Paradigmenwechsel". Zugewanderte würden mit der Reform nicht mehr gezwungen, "einen Teil ihrer Identität aufzugeben", sagte sie der "Süddeutschen Zeitung", die als erstes über den Entwurf berichtet hatte. Die Union kritisierte die Pläne hingegen als "falsches Signal".
Ein Kernvorhaben der geplanten Reform betrifft die beschleunigte Einbürgerung: Vor allem Einwanderer, die schon mehrere Jahre in Deutschland leben, sollen schneller zu Staatsbürgern werden können.
Bislang mussten sie acht Jahre auf die Möglichkeit zur Einbürgerung warten. Künftig soll das schon nach fünf Jahren möglich sein - und in Ausnahmefällen bereits nach drei Jahren, wenn "besondere Integrationsleistungen" vorliegen. Dies können etwa gute Sprachkenntnissen, ehrenamtliches Engagement oder sehr gute Leistungen im Beruf sein.
Auch in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern sollen schneller Deutsche werden können. Die Bedingung: Ein Elternteil muss seit fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland leben. Bislang galt das erst nach acht Jahren.
Bei Senioren, die älter als 67 Jahre sind, will Faeser schriftliche Sprachnachweise als Voraussetzung für einen deutschen Pass streichen. Stattdessen soll künftig der Nachweis mündlicher Sprachkenntnisse ausreichen.
Eine weitere wichtige Änderung betrifft den so genannten Doppel-Pass. Zugewanderte sollen künftig auch bei einer Einbürgerung ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit behalten dürfen. Bislang war die doppelte Staatsangehörigkeit nur in Ausnahmefällen möglich.
Diese bisherige Regelung entspreche nicht mehr der Praxis, heißt es in dem Entwurf. Seit Jahren würden die meisten Einbürgerungen trotz weiterer Staatsangehörigkeit vollzogen.
Der Entwurf enthält auch nachgeschärfte Vorgaben für jene Fälle, die einer Einbürgerung entgegenstehen. Darauf hatte vor allem die FDP gedrängt: Ihr war der im November von Faeser vorgelegte Entwurf in diesem Punkt zu lax. In der Neufassung wird klarer geregelt, dass bestimmte Straftaten eine Einbürgerung ausschließen. Ausdrücklich genannt werden etwa rassistische, menschenverachtende oder antisemitische Handlungen.
"Besonders wichtig ist das klare Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und unseren liberalen Werten", sagte der FDP-Innenexperte Stephan Thomae am Freitag der Nachrichtenagentur AFP. "Diesbezüglich wollen wir Prüfungen und Sicherheitsabfragen verstärken."
Staatsanwaltschaften sollen Einwanderungsbehörden künftig solche Straftaten aktiv melden, um Einbürgerungen zu verhindern. Zudem soll nur Staatsbürger werden können, wer "wirtschaftlich integriert" ist und seinen Lebensunterhalt selbst bestreitet, also keine Sozialleistungen bekommt.
Ausnahmen soll es etwa für langjährige Gastarbeiter geben, die ihren Job unverschuldet verloren haben, oder auch für Eltern minderjähriger Kinder, wenn ein Elternteil arbeitet.
Der Unions-Innenexperte Alexander Throm (CDU) kritisierte die geplanten Erleichterungen bei der Einbürgerung. Durch die Reform "steigt das Risiko, dass vorschnell Personen eingebürgert werden, welche nicht ausreichend integriert sind", warnte er. Eine Einbürgerung nach drei bis fünf Jahren sei zu früh: "Integration braucht Zeit."
Ministerin Faeser sagte der "SZ" zum Ziel des Gesetzes: "Wir wollen, dass Menschen, die Teil unserer Gesellschaft geworden sind, unser Land auch demokratisch mitgestalten können." Dies sei auch entscheidend, um die Fachkräfte zu gewinnen.
O.Bulka--BTB