-
Franz Wagner gibt Entwarnung: "Fühle mich gut"
-
Ebola-Epidemie: Nigeria meldet ersten Fall
-
Italienische Regierung schickt nach Ausschreitungen 500 Soldaten nach Mailand
-
Selenskyj: Kiew muss bei möglichem Ukraine-Gipfel von Putin, Trump und Xi dabei sein
-
Arsenal-Coach Arteta hofft auf Genesung von Kompany
-
Doppelpacker Guirassy schießt Dortmund zum Sieg in Baku
-
Selenskyj: Ukraine muss an möglichem Treffen von Putin, Trump und Xi teilnehmen
-
Tod von 53 Migranten in Texas: Schleuser zu 30 Jahren Haft verurteilt
-
Kurz vor Stichwahl in Brasilien: Lula fordert Annullierung von Bolsonaros Kandidatur
-
Verbrenner-Aus: Mitte-Fraktionen im EU-Parlament handeln Kompromiss aus
-
Prinz Harry will "Schlussstrich" unter Streit mit seiner Familie ziehen
-
Kreise: Erstes Abschiebezentrum von EU-Ländern in Drittstaat soll in Ruanda entstehen
-
Nach massiven Ausschreitungen: Neue nächtliche Ausgangssperren in französischen Städten
-
UNO verurteilt Gewalt bei Protesten in europäischen Städten
-
Merz würdigt Beitrag türkischer Gastarbeiter für Entwicklung Deutschlands
-
AfD bestätigt Angriff auf E-Mail-Postfächer: "Große Datenmengen abgeflossen"
-
SPD-Politikerin Hesse als Landtagspräsidentin in Mecklenburg-Vorpommern bestätigt
-
Merz: Türkische Gastarbeiter haben industrielle Substanz Deutschlands mitaufgebaut
-
Rumänien: Parlament billigt Regierung von Pro-Europäer Niculescu
-
Bangen um Kompany und Kimmich - noch keine Neuer-Entscheidung
-
Merz verkündet Investitionszusagen in Höhe von rund 230 Milliarden
-
UNHCR: 250.000 Binnenflüchtlinge im Jemen seit August
-
Umfrage in Bayern: Zustimmung für Aigner als mögliche Bundespräsidentin
-
Merz kritisiert Berliner Pläne zu Vergesellschaftung
-
Henrichmann schließt Unruhestiftung durch "ausländische Kräfte" nicht aus
-
Mehr Eisbrecher und Unterseekabel: EU stellt neue Arktisstrategie vor
-
Ausschreitungen in Frankreich: Innenminister mit Manipulationsvorwurf konfrontiert
-
Mecklenburg-Vorpommern: AfD-Kandidat scheitert bei Landtagspräsidentenwahl
-
Bundesnetzagentur leitet Verfahren gegen Öko-Stromanbieter Grüüün ein
-
Stromausfall sorgt für Störungen bei Google-Diensten - britische Banken betroffen
-
Model Sahara Ray stirbt mit 34 Jahren
-
Berliner Koalitionspläne verschärfen Streit über den Linke-Landesverband
-
Macron setzt nach landesweiten Protesten auf schärfere Sicherheitsmaßnahmen
-
EU-Reaktionen auf Frankreichs Proteste offenbaren unterschiedliche Maßstäbe
-
Zehn Jahre nach BASF-Unglück bleibt juristische Aufarbeitung umstritten
-
Berliner Polizei prüft WhatsApp-Aufnahmen eines Beamten
-
Motsi Mabuse berichtet von Alltagsrassismus in Deutschland
-
RNZ-Leser halten die Farben des Herbstes im Neckar-Odenwald-Kreis fest
-
Frankreich verhängt nach Ausschreitungen örtliche Ausgangssperren
-
Berliner Linke berät über möglichen Ausschluss von Vanessa Emde
-
Lehrkräftemangel trifft Förderschulen in Baden-Württemberg besonders stark
-
SEK nimmt Mann nach Schüssen in Oberfischach fest
-
Mercedes erweitert Classic Center in Fellbach deutlich
-
Dreizehnjähriger spielt Klavier auf dem Teufelstisch im Bodensee
-
Israels Wirklichkeit entzieht sich einfachen deutschen Zuschreibungen
-
Biologin warnt vor technischen Eingriffen in komplexe Ökosysteme
-
Europäische Protestwelle erhöht den Druck auf die EU-Spitze
-
Dobrindt verschärft Deutschtests wegen wachsender Betrugsvorwürfe
-
Rot-Grün-Rot in Berlin verständigt sich auf Koalitionsgespräche
-
Mercedes baut Oldtimer-Angebot am Standort Fellbach aus
Tübingen darf Verpackungssteuer erheben
Tübingen darf eine Verpackungssteuer erheben. Denn dabei handelt es sich um eine örtliche Verbrauchsteuer, die nach dem Grundgesetz in der Kompetenz der Kommunen liegt, wie am Mittwoch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied. Auch die Ausgestaltung der Steuer in Tübingen sei "im Wesentlichen rechtmäßig". (Az: 9 CN 1.22)
Die Steuer gilt in Tübingen seit Anfang 2022 für Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck für Mitnahme-Lebensmittel, etwa Kaffeebecher, Pommesschalen oder Plastikbesteck. Dies soll Geld in den städtischen Haushalt bringen, der Vermüllung der Stadt entgegenwirken und Mehrwegsysteme stärken. Je Verpackung werden 50 Cent fällig, für Besteck 20 Cent.
Auf die Klage eines McDonalds-Restaurants hatte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim im April 2022 entschieden, dass Kommunen eine solche Steuer nicht erheben dürfen. Dem widersprach nun das Bundesverwaltungsgericht.
Zur Begründung betonten die Leipziger Richter, dass die Steuer nur für als "Take-away" verkaufte Speisen und Getränke erhoben wird. Hier sei davon auszugehen, dass der Verzehr und damit auch die Nutzung der Verpackung weitüberwiegend innerhalb des Gemeindegebiets erfolgt. "Damit ist der örtliche Charakter der Steuer hinreichend gewahrt."
Auch das Abfallrecht des Bundes stehe einer kommunalen Verpackungssteuer nicht entgegen. "Sie bezweckt die Vermeidung von Verpackungsabfall im Stadtgebiet und verfolgt damit auf lokaler Ebene kein gegenläufiges, sondern dasselbe Ziel wie der Unions- und der Bundesgesetzgeber." Nach EU-Recht stehe "die Abfallvermeidung in der Abfallhierarchie an oberster Stelle". Kommunale Steuern, die Einwegverpackungen verteuern, seien danach nicht ausgeschlossen.
Bei der Ausgestaltung der Verpackungssteuer in Tübingen rügte das Bundesverwaltungsgericht zwei Punkte. Die Obergrenze der Besteuerung von 1,50 Euro "pro Einzelmahlzeit" sei zu unbestimmt. Rechtswidrig sei es zudem, dass die kommunalen Aufsichtsbehörden die Verkaufsstellen "ohne zeitliche Begrenzung" jederzeit betreten dürfen. "Diese punktuellen Verstöße lassen jedoch die Rechtmäßigkeit der Satzung im Übrigen unberührt", so das Bundesverwaltungsgericht abschließend.
M.Ouellet--BTB