-
Demichelis sicher: "Werden richtigen Weg finden"
-
NHL: Stützle bereitet den Weg zum Kantersieg
-
Alex Bodi und BlackRock-Chef Larry Fink in Berlin: Investitionen in Deutschland und Rumänien?
-
NBA: Auftaktpleite für Orlando - Schröder schlägt Mo Wagner
-
Dank Frankreich: Kombination hofft wieder auf Olympia 2030
-
"Job in danger"? United und Carrick in der Krise
-
Ballon d'Or: Kane sieht sich als Mitfavorit
-
Petros peilt Europarekord beim Frankfurt-Marathon an
-
Kompany hadert nur kurz: Fokus auf Freiburg
-
Arbeitskreis Steuerschätzung gibt Herbstprognose bekannt
-
Ministerpräsidentenkonferenz trifft sich in Berlin
-
Nach Krawallen in Frankreich: Macron berät mit Ministern und Geheimdiensten
-
Merz reist zu Gipfeltreffen des Berlin-Prozesses nach Montenegro
-
PHP-Sicherheitslücke: BSI rät zur "umgehenden" Installation von Sicherheitsupdate
-
Sorge vor Krawallen wie in Frankreich: Gewerkschaft sieht deutsche Polizei besser gerüstet
-
Meta fährt im dritten Quartal Gewinn ein - Belastung aber durch Rechtsstreitigkeiten
-
Emirate schicken Diplomatin Nusseibeh ins Rennen um Amt der UN-Generalsekretärin
-
Tesla übertrifft im dritten Quartal Erwartungen - SpaceX-Aktie steigt durch Fusionspläne
-
Kane trifft: Aber Bayern verpasst Sieg gegen Arsenal
-
Nach Klatsche von München: Leipzig verliert auch bei Real
-
Kane trifft: Aber Bayern verpasst Ausrufezeichen
-
Torserie in zehn Spielen: Kane mit Klubrekord
-
Selenskyj befürwortet Gespräche mit den USA und Russland "so bald wie möglich"
-
Cambridge-Analytica-Skandal: Meta zu 25 Milliarden Dollar Strafe verurteilt
-
CL: Neuer stellt Müllers Einsatz-Rekord ein
-
Verlag: Autor Orélien hat beim Schreiben von Roman KI verwendet
-
United blamiert sich bei Leipzig-Schreck Como
-
Sicherheitslücke in Programmiersprache PHP: Websites weltweit vorsorglich abgeschaltet
-
Champions League: Füchse verlieren Topspiel bei Veszprem
-
Cambridge-Analytica-Skandal: Meta-Konzern zu 25 Milliarden Dollar Strafe verurteilt
-
Neuer zurück im Bayern-Tor - Kompany auf der Bank
-
Witkoff: Gespräche mit Putin waren "konstruktiv", es gibt aber noch "wichtige Arbeit"
-
Wittkoff: Gespräche mit Putin waren "konstruktiv", es gibt aber noch "wichtige Arbeit"
-
Ungarische Staatsanwaltschaft nimmt Ex-Zentralbankchef und Orbán-Vertrauten fest
-
Grand Départ 2029: Tschechien macht Deutschland Konkurrenz
-
Ukraine-Krieg: Moskau zu neuen Verhandlungen mit Kiew und Washington bereit
-
Weidel pocht auf EU-Reform - AfD will Parlament und Kommission entmachten
-
"Diktator Sánchez": Milei sorgt bei Besuch in Spanien für Eklat
-
Tipps und Anekdoten: Klopp stellt sich Fragen auf Kinder-PK
-
Netanjahu: Bedrohung durch Iran kann nur durch Regierungssturz beseitigt werden
-
Beispielloser El Niño: Eindringlicher UN-Appell für gemeinsame Schutzvorkehrungen
-
Urteil: 17-Jähriger mit Einkommen muss zu hohen Unterhaltsvorschuss zurückzahlen
-
Frau in Baden-Württemberg in Kopf geschossen: Lebenslange Haft wegen Mordes
-
Moskau zu Verhandlungen mit der Ukraine und den USA Mitte November bereit
-
NS-Parolen in sozialen Netzwerken: Zweieinhalb Jahre Haft in Rheinland-Pfalz
-
Nvidia-Chef Huang fordert von deutscher Wirtschaft Fokus auf KI
-
Selenskyj zum Einfrieren der Front im Ukraine-Krieg bereit
-
Bundeswehr: Personalaufwuchs erstmals über Jahresziel
-
13-Jährige geschwängert: Sechseinhalb Jahre Haft in Kölner Missbrauchsprozess
-
Rendite französischer Staatsanleihen steigt erstmals seit 2002 über fünf Prozent
Kein Verfassungsurteil zu sogenannter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche
Das frühere Verbot der sogenannten Werbung für Schwangerschaftsabbrüche kommt nicht auf den verfassungsrechtlichen Prüfstand. Durch die rückwirkende Aufhebung der Vorschrift durch den Gesetzgeber im Juli 2022 habe sich ein diesbezügliches Rechtsschutzbedürfnis erledigt, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss. Damit nahm es eine Beschwerde der Gießener Allgemeinärztin Kristina Hänel nicht zur Entscheidung an. (2 BvR 390/21)
Hänel hatte auf der Internetseite ihrer Praxis Informationen über die medizinischen Möglichkeiten einer Abtreibung zum Abruf bereitgestellt. Zudem informierte sie darüber, welche Methoden sie selbst anbietet.
Abtreibungsgegner stellten deswegen Strafanzeige gegen sie. Amts- und Landgericht Gießen sowie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main verurteilten die Ärztin zuletzt zu einer Geldstrafe von 2500 Euro.
Hintergrund ist der frühere Paragraf 219a Strafgesetzbuch. Danach machte sich strafbar, wer Schwangerschaftsabbrüche "öffentlich" und zudem "seines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise" anbietet.
Gegen ihre Verurteilung und diesen Paragrafen legte Hänel Verfassungsbeschwerde ein. Inzwischen wurde der Paragraf 219a allerdings vollständig und auch rückwirkend aufgehoben.
Damit habe sich das Rechtsschutzziel Hänels erledigt, entschied nun das Bundesverfassungsgericht. Es nahm die Beschwerde daher nicht zur Entscheidung an. Hänel sei durch die Gesetzesänderung "rehabilitiert".
Eine neuerliche Verurteilung scheide wegen der Streichung des Paragrafen aus. Ein allgemeines Interesse, die Verfassungsmäßigkeit alten Rechts klären zu lassen, bestehe grundsätzlich nicht.
Hänel hatte weiter angegeben, ihr sei die gezahlte Geldstrafe bislang noch nicht wieder erstattet worden. Zwar hätte das Geld der Ärztin eigentlich "von Amts wegen" unaufgefordert erstattet werden müssen, betonte hierzu das Bundesverfassungsgericht. Es sei ihr aber zuzumuten, dies notfalls auch vor Gericht zu betreiben.
H.Seidel--BTB