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Britische Abgeordnete stimmen "Partygate"-Bericht und Sanktionen gegen Johnson zu
Die Mitglieder des britischen Unterhauses haben dem Bericht des Parlamentsausschusses zugestimmt, demzufolge der ehemalige Premierminister Boris Johnson das Parlament hinsichtlich der Partys an seinem Amtssitz während des Corona-Lockdowns belogen hat. Damit billigten die Abgeordneten die in dem Bericht vorgesehenen Sanktionen, darunter ein Parlaments-Verbot für den konservativen Ex-Politiker. Der Bericht wurde von 354 Abgeordneten angenommen, nur sieben stimmten dagegen.
Viele hauptsächlich konservative Abgeordnete, darunter Premierminister Rishi Sunak, enthielten sich der Stimme. Zuvor hatten die Abgeordneten darüber diskutiert, ob sie den Erkenntnissen des Parlamentsausschusses zustimmen und die vorgeschlagenen Strafen für den ehemaligen Premier mittragen wollten.
In dem 106 Seiten langen Bericht, der am Donnerstag vorgelegt worden war, gelangen die Ausschussmitglieder zu dem Ergebnis, dass Johnson die Abgeordneten des Unterhauses hinsichtlich der Partys an seinem Amtssitz während des Corona-Lockdowns belogen hatte. Sie fordern, dass Johnson seinen Zugang zum Parlament verlieren solle, der ehemaligen britischen Regierungschefs normalerweise zusteht.
Unterhaus-Chefin Penny Mordaunt hatte bereits zu Beginn der Sitzung angekündigt, für den Bericht stimmen zu wollen. Sie betonte allerdings, dass sich alle Abgeordneten ein eigenes Bild machen sollten.
Sunak war der Abstimmung ferngeblieben, was ihm die Opposition als "Schwäche" auslegte. "Wenn der Premierminister noch nicht einmal in der Lage ist Führung zu beweisen, wenn es darum geht, Lügner zur Rechenschaft zu ziehen, wie kann er erwarten, dass die Bürger dieses Landes ihm in anderen Dingen vertrauen", sagte die Labour-Abgeordnete Thangam Debbonaire.
Als Konsequenz aus dieser sogenannten "Partygate"-Affäre rund um die Partys während des Corona-Lockdowns war Johnson im Juli vergangenen Jahres bereits als Regierungschef zurückgetreten. Am 11. Juni dieses Jahres legte er sein Amt als Abgeordneter nieder.
Weil er bereits aus dem Parlament ausgeschieden ist, hat die Abstimmung im Unterhaus keinen großen Konsequenzen für ihn. Ansonsten wäre er wegen seines Verhaltens für 90 Tage als Abgeordneter suspendiert worden.
O.Krause--BTB