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Bundesregierung rückt von verbindlichen Sektorzielen für CO2-Emissionen ab
Ungeachtet des Protests von Umweltverbänden hat das Bundeskabinett am Mittwoch grundlegende Änderungen am Klimaschutzgesetz beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht vor, von den bisher verpflichtenden jährlichen Sektorzielen für einzelne Wirtschaftsbereiche abzurücken. Stattdessen sollen Prognosen für das Erreichen der Klimaziele insgesamt in den Vordergrund rücken.
Mit dem neuen Gesetz lasse sich "besser prüfen als bisher, ob Deutschland auf dem richtigen Transformationspfad ist", erklärte Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne). Zugleich stärke die Neuregelung die Gesamtverantwortung der Regierung für den Klimaschutz. "Die Bundesministerien, deren Sektoren zur Überschreitung beitragen, behalten eine besondere Verantwortung", stellte Habeck auch klar.
Die bestehenden deutschen Klimaziele werden auch in dem neuen Gesetz bekräftigt. Weiterhin sollen bis 2030 die Treibhausgasemissionen im Vergleich zu 1990 um 65 Prozent sinken und bis 2045 Treibhausgasneutralität erreicht sein. Auch die Zielvorgaben für einzelne Wirtschaftssektoren sowie für die Gesamtemissionen der einzelnen Jahre bis 2030 bleiben erhalten.
Zielverfehlungen in einem Bereich können jedoch künftig mit Fortschritten in anderen Sektoren verrechnet werden, und das Einhalten der Sektorziele kann auch nicht mehr eingeklagt werden. Ebenso entfällt die Pflicht für betroffene Ministerien, bei Zielverfehlungen Sofortprogramme für mehr Klimaschutz vorzulegen.
Dies betrifft vor allem den Verkehrsbereich, der bei der Emissionsminderung massiv im Rückstand ist. Ein Nachsteuern bei prognostizierten Verfehlungen der Emissionsziele insgesamt ist künftig nur noch alle zwei Jahre erforderlich. Die Änderungen waren auf Druck der FDP im Koalitionsvertrag von den Ampel-Parteien verabredet und im März im Koalitionsausschuss konkretisiert worden.
Ebenfalls beschlossen wurde ein neues Klimaschutzprogramm. Die Regierung listet darin detailliert beschlossene oder geplante Maßnahmen zur Emissionsminderung in den einzelnen Sektoren auf. Diese reichen allerdings nicht aus, um die Emissionsziele für 2030 zu erreichen, wie Habeck einräumte. "Unser Klimaziel für 2030 rückt erstmals in Reichweite", verwies er aber auf erreichte Fortschritte.
Mehr als 40 Umweltverbände warnten in einer gemeinsamen Erklärung, durch die Gesetzesänderung bestehe "die Gefahr einer eklatanten Abschwächung des zentralen und wegweisenden klimapolitischen Instrumentes in Deutschland". Sie forderten vor allem ein Festhalten an den verbindlichen Sektorzielen.
Diese seien vor allem für Fortschritte in den Bereichen Verkehr und Gebäude entscheidend, hieß es. Jedoch befinde sich auch keiner der übrigen Sektoren "bislang auf einem sicheren Pfad, um langfristig die notwendigen Klimaziele einzuhalten". Es bestehe daher kaum Spielraum, "Verfehlungen in einem Sektor durch Minderungen in anderen Sektoren auszugleichen", wird in dem Papier klargestellt.
Die Unterzeichner, darunter der Dachverband Deutscher Naturschutzring (DNR), die Klima-Allianz sowie die Verbände BUND, Nabu, Greenpeace, WWF sowie der Verkehrsclub Deutschland (VCD) forderten von den Ampel-Fraktionen Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren. Greenpeace-Aktivistinnen und -Aktivisten protestierten vor dem Kanzleramt mit drei etwa zwei Meter großen Affenköpfen gegen die Gesetzesänderung und für Ehrgeiz und Gesetzestreue beim Klimaschutz.
"Mit dem neuen Klimaschutzgesetz will sich die Ampel für den Rest der Legislatur eine Lizenz zum Nichtstun ausstellen", erklärte Greenpeace-Klimaexperte Benjamin Stephan. "Einer der sehr wenigen großen Erfolge im deutschen Klimaschutz der vergangenen Jahre wird aktuell zunichte gemacht", warf für den WWF Heike Vesper der Regierung vor.
FDP-Fraktionsvize Lukas Köhler drang auf ein Vorziehen des geplanten Emissionshandels für Gebäude und Verkehr auf 2024 als zentrales Regelungselement. Dies ermögliche "mehr Klimaschutz zu geringeren Kosten", erklärte er in Berlin, Mehrkosten sollten den Bürgerinnen und Bürgern über ein Klimageld gleichmäßig zurückgezahlt werden.
I.Meyer--BTB