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Landesverfassungsschutz stuft AfD in Sachsen-Anhalt als gesichert rechtsextrem ein
Der Landesverfassungsschutz von Sachsen-Anhalt hat die AfD in dem Bundesland als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Der AfD-Landesverband vertrete verfassungsfeindliche Positionen und habe sich seit der Pandemie derart radikalisiert, dass eine systematische Beobachtung unter Einsatz geheimdienstlicher Mittel gerechtfertigt sei, teilte Behördenleiter Jochen Hollmann am Dienstag in Magdeburg auf Anfrage mit. Viele Aussagen von Funktions- und Mandatsträgern belegten Bestrebungen der Partei gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung.
Es ist nach dem thüringischen Landesverband der zweite Landesverband der AfD, der als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wird. Eine solche Einstufung hat zur Folge, dass der Verfassungsschutz geheimdienstliche Mittel ohne Einschränkungen einsetzen kann, um Informationen über extremistische Aktivitäten des Landesverbands zu gewinnen. Auch das systematische Speichern von personenbezogenen Daten zu diesem Zweck sei nun möglich, erklärte Hollmann.
Der Landesverfassungsschutz hatte den sachsen-anhaltischen Landesverband der AfD bereits im Januar 2021 als sogenannten Verdachtsfall eingestuft und seither beobachtet. Durch die gewonnenen Erkenntnisse hätten sich die tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung "sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht" verdichtet, erklärte Hollmann weiter. "Das Ergebnis ist eindeutig."
Besonders relevant waren laut Hollmann unter anderem "Verlautbarungen" aus den Reihen der AfD, die mit der grundgesetzlichen Garantie der Menschenwürde unvereinbar und von einer "rassistischen Ideologie" durchdrungen seien. Es seien zahlreiche muslimfeindliche, rassistische und auch antisemitische Aussagen von Funktions- und Mandatsträgern ausgewertet worden. Diese belegten, dass die AfD Sachsen-Anhalt ein "ethnokulturell homogenes Staatsvolk" anstrebe und die Ausgrenzung von Menschen aufgrund ihrer Herkunft oder Religion fordere.
Daneben strebe der Landesverband "die Abschaffung der parlamentarischen Demokratie in ihrer derzeitigen Form an", ergänzte er. Er versuche fortwährend, das demokratische System sowie dessen Institutionen und Vertreter lächerlich zu machen. So solle das Vertrauen der Bevölkerung in diese erodieren. Mandatsträger hätten sich in Äußerungen außerdem gegen das Rechtsstaatsprinzip gewandt. Sie strebten danach, "ganze soziale Gruppen zu entrechten und einer faktischen Willkürherrschaft zu unterwerfen".
Der innenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Rüdiger Erben, erklärte, die AfD wolle "unsere Demokratie und das Vertrauen in die demokratischen Institutionen zerstören." Der Rechtsstaat müsse "in der Lage sein, Gefahren zu erkennen und uns zu schützen - genau das geschieht mit dieser Einstufung".
Am Dienstag wurde auch bekannt, dass das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster Ende Februar im Rechtsstreit zwischen dem Bundesverband der AfD und dem Bundesamt für Verfassungsschutz verhandeln will. Dabei geht es um die Einstufung der gesamten Partei als Verdachtsfall - das ist eine Stufe unter der Einstufung als gesichert extremistisch.
R.Adler--BTB