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Gericht: Verteidigungsministerium muss über Lambrecht-Flug mit Sohn informieren
Das Bundesverteidigungsministerium muss einem Gericht zufolge Unterlagen zu einem Hubschrauberflug und einem Truppenbesuch der ehemaligen Ministerin Christine Lambrecht (SPD) zusammen mit ihrem Sohn im April 2022 herausgeben. Mit zwei am Donnerstag veröffentlichten Urteilen entschied das Verwaltungsgericht Köln, dass unter anderem Unterlagen zum Programm des Truppenbesuchs und zu Berechnungen der Flugbereitschaft herauszugeben seien.
Auch Dienstvorschriften der Bundeswehr hinsichtlich der Nutzung von Luftfahrzeugen sowie diverse Unterlagen des Bundesamts für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr müssten veröffentlicht werden. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, Berufung ist vor dem Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen in Münster möglich.
Lambrecht hatte am 13. April 2022 in Begleitung ihres Sohns per Hubschrauber eine Bundeswehreinheit in Bramstedtlund besucht. Von dort fuhr sie am nächsten Tag mit dem Auto in den Urlaub nach Sylt. Zwei Journalisten verlangten umfassenden Informationszugang zu den beim Verteidigungsministerium vorhandenen Unterlagen zu dem Besuch. Weil das Ministerium dem nur zum Teil folgte, klagten die Journalisten und hatten nun überwiegend Erfolg.
Das Verwaltungsgericht entschied, dass der Einwand des Ministeriums, die Offenlegung der Informationen habe nachteilige Auswirkungen auf die militärischen und sicherheitsempfindlichen Belange der Bundeswehr sowie die innere und äußere Sicherheit, nicht überzeuge. Es fehle an einer entsprechenden substantiierten Darlegung.
Auch das Argument, dass sich aus den Informationen zum Programmablauf Rückschlüsse auf den Ablauf zukünftiger Truppenbesuche sowie die Fähigkeiten des besuchten Bataillons ziehen ließen, sei nicht hinreichend konkret. Das gelte auch für die Angaben des Ministeriums, anhand der Kenntnis der Dienstvorschriften zur Nutzung von Luftfahrzeugen könnten zielgerichtete Ausspäh- und Spionageversuche unternommen werden.
Keine Angaben muss das Ministerium aber zur Hotelbuchung von Lambrecht machen, weil es sich hierbei um einen privaten Vorgang der früheren Ministerin handle. Lambrecht war im Januar nach anhaltender Kritik an ihrer Amtsführung und Außendarstellung zurückgetreten.
N.Fournier--BTB