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Gericht weist Klagen wegen mutmaßlicher Corona-Impfschäden ab
Das Landgericht Düsseldorf hat mehrere Klagen gegen Impfstoffhersteller wegen angeblicher Corona-Impfschäden als unbegründet abgewiesen. Das erklärte das Gericht am Freitag. Zur Begründung hieß es unter anderem, die Kläger hätten die behaupteten Risiken der Impfstoffe nicht hinreichend dargelegt. Die Entscheidungen fielen bereits am Donnerstag.
Geklagt hatten drei Frauen und ein Mann gegen Hersteller sogenannter mRNA-Impfstoffe. Sie behaupteten, durch die Impfungen gegen das Coronavirus erhebliche Beeinträchtigungen und Schäden ihrer Gesundheit erlitten zu haben. Dabei verwiesen sie auf Erschöpfungszustände, Konzentrationsstörungen, Schädigungen des Immunsystems, Atem- und Lungenproblemen, Autoimmunreaktionen sowie Symptome einer Herzmuskelentzündung. Die Kläger forderten Schmerzensgeld in Höhe von bis zu 250.000 Euro und Schadenersatz.
Die Zivilkammer lehnte die Klagen ab. Die Anspruchsvoraussetzungen nach dem Arzneimittelgesetz seien nicht erfüllt, erklärte das Gericht. Die Kläger hätten eine "negative Nutzen-Risiko-Bilanz" des Impfstoffs nicht hinreichend belegt. Vielmehr habe die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) während der Zulassung eine positive Bilanz für den Impfstoff ermittelt.
Zudem hätten die Kläger nicht hinreichend belegt, dass seitens des Herstellers unzutreffende Angaben bezüglich des Impfstoffs gemacht worden seien, erklärte das Gericht weiter. Aus der behördlichen Zulassung der EMA folge vielmehr, dass die Herstellerangaben "inhaltlich nicht zu beanstanden seien". Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
F.Pavlenko--BTB