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"Ampel" will Nachtragshaushalt rasch über die Bühne bringen
Der Zeitplan für die erneute Aussetzung der Schuldenbremse infolge des Haushaltsurteils des Bundesverfassungsgerichts nimmt Gestalt an. Am Dienstag will Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) in einer Regierungserklärung im Bundestag zu den Folgen der Karlsruher Entscheidung Stellung nehmen. Mit dem angekündigten Nachtragshaushalt für 2023 wird sich das Parlament dann am Freitag erstmals befassen. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) schwörte die Koalition für die nächsten Jahre bereits auf einen Sparkurs ein.
Das Bundesverfassungsgericht hatte die Verschiebung nicht genutzter Corona-Kredite in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) für unzulässig erklärt. Auch weitere Sondervermögen wie der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF), aus dem die Energiepreisbremsen bezahlt werden, müssen nun auf eine andere rechtliche Grundlage gestellt werden.
Durch die Vorgaben aus Karlsruhe müssen nach Angaben aus dem Bundesfinanzministerium für dieses Jahr 40 bis 45 Milliarden Euro Schulden zusätzlich in den regulären Haushalt geschrieben werden. Deshalb ist der Nachtragshaushalt für 2023 nötig, für den die Schuldenbremse das vierte Jahr in Folge ausgesetzt werden muss.
Regierungssprecher Steffen Hebestreit zeigte sich überzeugt, dass der Nachtragshaushalt 2023 "pünktlich vor Weihnachten" verabschiedet werden könne. Das Bundeskabinett will diesen demnach ohne Sondersitzung im Umlaufverfahren bis Anfang der Woche beschließen. Er verwies dabei darauf, dass der Bundestag mit einfacher Mehrheit zur Aussetzung der Schuldenbremse eine Notlage feststellen muss. Worin diese genau bestehen soll, blieb aber weiter offen.
Kanzleramtsminister Wolfgang Schmidt (SPD) betonte, auch nach den Klarstellungen aus Karlsruhe seien Krisenhilfen weiter möglich. Es gebe nun aber "klare Vorgaben", wie diese ausgestaltet werden müssten. Bei Notsituationen, die über mehrere Jahre gingen, müsse der Bundestag in jedem Jahr zur Aufnahme von Krediten erneut einen Beschluss fassen. Sie könnten nicht einmal für mehrere Jahre in ein Sondervermögen gepackt werden.
Während führende Vertreter von SPD und Grünen die Entscheidung zur Aussetzung der Schuldengrenze begrüßten, tat sich die FDP damit weiter schwer. FDP-Bundesvize Wolfgang Kubicki sagte, dies schaffe "erhebliche Vertrauensprobleme".
Finanzminister Lindner machte klar, dass er in den kommenden Jahren auf eine Haushaltskonsolidierung setzt. Der Bedarf dafür sei erheblich, sagte er dem "Handelsblatt". Es gehe um "zweistellige Milliardenbeträge, um beispielsweise die ambitionierten Pläne zur Erneuerung der Infrastruktur und für Investitionen in Technologie umzusetzen". Sparpotenzial sah er insbesondere beim Sozialstaat.
Von SPD und Grünen kommen hingegen Rufe, auch 2024 die Schuldenbremse auszusetzen. Als Begründung nannte SPD-Chef Lars Klingbeil im "Handelsblatt" die "Nachwehen der Pandemie", die Energiekrise, die Inflation sowie den Krieg in der Ukraine und die Situation in Nahost. Lindner lehnte eine Stellungnahme dazu ab. "Gegenwärtig beschäftige ich mich nur mit 2023", sagte er der Zeitung.
Unterdessen wurden auch unter den CDU-Ministerpräsidenten die Stimmen lauter, die eine Reform der Schuldenbremse im Grundgesetz fordern. Nach Berlins regierendem Bürgermeister Kai Wegner sprachen sich in der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" auch die Ministerpräsidenten von Sachsen-Anhalt und Sachsen, Reiner Haseloff und Michael Kretschmer, dafür aus.
Regierungssprecher Hebestreit verwies darauf, dass für eine Grundgesetzänderung eine Zweidrittelmehrheit nötig sei. Die Regierungsfraktionen hätten aber festgehalten, dass es für Veränderungen an der Schuldenbremse keine Mehrheit gebe. "Insofern ist das auch kein Plan der Bundesregierung."
T.Bondarenko--BTB