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Prozess gegen Polizisten wegen tödlich verlaufenem Einsatz in Mannheim begonnen
In Mannheim hat ein Prozess gegen zwei Polizisten wegen eines tödlich verlaufenen Einsatzes begonnen. Ein psychisch kranker 47-Jähriger starb dabei im Mai 2022, nachdem er von einem der Beamten mit Pfefferspray und Schlägen traktiert worden war.
Der 27-jährige Beamte muss sich in dem Verfahren als Hauptangeklagter wegen Körperverletzung mit Todesfolge und versuchter gefährlicher Körperverletzung verantworten. Dem zweiten am damaligen Einsatz beteiligten Polizisten wird fahrlässige Tötung durch Unterlassen vorgeworfen. Der 26-Jährige war laut Staatsanwaltschaft nicht an dem Pfeffersprayeinsatz und den Faustschlägen beteiligt. Er unterließ es demnach jedoch, den mit Handschellen fixierten Mann danach umzulagern und diesem dadurch eine freiere Atmung zu ermöglichen.
Der laut Staatsanwaltschaft an einer paranoiden Schizophrenie leidenden 47-Jährige hatte sich aufgrund einer Verschlechterung seiner Krankheit zu einem psychiatrischen Krankenhaus in Mannheim begeben, verließ dieses kurz darauf aber und ging zu einem Polizeirevier. Sein behandelnder Arzt folgte ihm, konnte ihn jedoch nicht zur Umkehr bewegen. Daraufhin bat der Arzt die angeklagten Polizisten, den Mann wegen Eigengefährdung zurückzubringen.
Die Beamten griffen den 47-Jährigen demnach in der Mannheimer Innenstadt auf, konnten diesen aber auch nicht zu einer Rückkehr in das Krankenhaus bewegen. Als der Mann einfach weiterging, soll ihm der hauptangeklagte Polizist dann laut Anklage zunächst Pfefferspray ins Gesicht gesprüht haben, was aber ohne Wirkung blieb. Kurz darauf brachten die beiden Beamte den Mann dann zu Boden.
Als sich dieser dort gegen das Anlegen von Handschellen wehrte, soll ihm der 27-jährige Hauptbeschuldigte insgesamt viermal mit der Faust gegen den Kopf geschlagen haben. Der 47-Jährige bekam Nasenbluten. Durch das Einatmen von Blut und die anschließende ungünstige Fixierung in Bauchlage auf dem Boden verlor er das Bewusstsein und starb später in einem Mannheimer Krankenhaus.
Laut Anklage sollen weder der Pfeffersprayeinsatz noch die Schläge gegen den Kopf gerechtfertigt gewesen sein. Zudem hätte eine anschließende Umlagerung des 47-Jährigen in Seitenlage dessen Tod laut vorläufiger Einschätzung von Rechtsmedizinern mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verhindert. Für den Prozess sind zunächst insgesamt acht Verhandlungstage bis März angesetzt
P.Anderson--BTB