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Nach Söders Vorstoß: SPD und Grüne halten Finanz-Streichung für AfD für denkbar
In der Debatte über den Umgang mit der AfD halten Politiker von SPD und Grünen eine Streichung von Finanzmitteln für die Partei für denkbar. SPD-Parlamentsgeschäftsführer Johannes Fechner sagte dem "Handelsblatt" vom Montag, das im Grundgesetz verankerte Verfahren zum Ausschluss von der Parteienfinanzierung sei "ein wichtiges Element des wehrhaften Staates, verfassungsfeindlichen Parteien staatliche Mittel deutlich zu kürzen". Die Debatte war am Wochenende durch Äußerungen von CSU-Chef Markus Söder ausgelöst worden.
Grünen-Fraktionsgeschäftsführerin Irene Mihalic zeigte sich ebenfalls offen für eine Streichung staatlicher Finanzmittel für die AfD, verwies zugleich aber auf hohe rechtliche Hürden. Ein solcher Schritt sei "sehr voraussetzungsvoll", sagte sie dem "Handelsblatt". "Genau wie bei einem Parteienverbot sind die Verfassungsorgane gefordert, unter Berücksichtigung der Einschätzung der Sicherheitsbehörden rechtliche Schritte sorgfältig abzuwägen", ergänzte Mihalic.
Direkte staatliche Zuschüsse stehen Parteien zu, wenn sie bei Europa- oder Bundestagswahlen mindestens 0,5 Prozent oder bei Landtagswahlen mindestens ein Prozent der Stimmen erhalten - die Wahlergebnisse der AfD liegen weit über diesen Hürden. Hinzu kommen Steuervergünstigungen etwa bei Spenden, Schenkungen und Erbschaften; diese können von der Steuer abgesetzt werden.
Für die Streichung der staatlichen Finanzhilfen gibt es aber rechtliche Grenzen: Möglich ist das laut Grundgesetz nur bei Parteien, "die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden".
Die Antwort auf die Frage, ob eine Partei verfassungsfeindlich ist, obliegt dem Bundesverfassungsgericht, das als einziges über das Streichen öffentlicher Gelder entscheiden kann. Hier steht am Dienstag ein Grundsatzurteil an: Es geht um die Frage, ob die rechtsextreme Partei Die Heimat - die Nachfolgepartei der NPD - von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden kann. Das Verfahren gegen Die Heimat ist das erste dieser Art.
SPD-Innenexperte Fechner verwies gegenüber dem "Handelsblatt" auf die Bedeutung des anstehenden Karlsruher Urteils auch für den Umgang mit der AfD. "Danach wissen wir Näheres über die konkreten Hürden eines solchen Verfahrens", sagte Fechner. "Das kann dann auch andere Parteien betreffen", fügte er mit Blick auf die AfD hinzu.
Bayerns Ministerpräsident Söder hatte das Karlsruher Urteil bereits am Wochenende als "Blaupause für die AfD" bezeichnet. Von einem Verbotsverfahren gegen die AfD riet Söder ab, weil dies langwierig und mit erheblichen rechtlichen Risiken verbunden wäre.
Die Bundesregierung wollte zu dem Thema am Montag nicht Stellung beziehen. Zunächst müsse das Karlsruher Urteil abgewartet werden, sagte Regierungssprecher Steffen Hebestreit. Er verwies auf die hohe rechtlichen Hürden.
Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) begrüßte die Forderung des Grünen-Vorsitzenden Omid Nouripour, die Nachwuchsorganisation der AfD, die Junge Alternative, zu verbieten. "Als erster Schritt ist das durchaus sinnvoll", sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). "Die JA wird immer größer und aggressiver. In Thüringen nennt sich die Junge Alternative inzwischen 'Höckejugend', in Anlehnung an die Hitlerjugend."
Einschränkend fügte Maier hinzu: "Ich bin mir aber nicht sicher, ob das Vereinsverbot der JA die AfD wirklich nachhaltig schwächen würde." Ein Verbot der JA könnte "relativ schnell durch neue Strukturen kompensiert werden".
J.Horn--BTB