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UN-Gericht: Israel muss Taten im Zusammenhang mit "Völkermord" verhindern
Im Verfahren gegen Israel wegen des Vorwurfs des "Völkermords" hat der Internationale Gerichtshof (IGH) angeordnet, das Israel bei seinem Militäreinsatz im Gazastreifen jegliche Taten im Zusammenhang mit einem möglichen "Genozid" verhindern muss. Israel müsse auch ein Aufhetzen zu einem "Völkermord" "verhindern und bestrafen", entschied das Gericht am Freitag in Den Haag.
Zudem verlangten die Richter von dem Land, dass es "dringend benötigte" humanitäre Hilfe für die Zivilisten in dem Palästinensergebiet zulassen müsse.
Südafrika hatte die Klage gegen Israel beim IGH eingereicht. Israel, die USA und die Bundesregierung halten die Klage für unbegründet. Israel weist den Vorwurf des "Völkermordes" zurück und betont, dass sich das militärische Vorgehen seiner Armee gezielt gegen die radikalislamische Hamas im Gazastreifen richte.
Ein abschließendes Urteil des IGH darüber, ob Israel im Gazastreifen tatsächlich einen "Völkermord" an den Palästinensern begeht oder nicht, wurde in Den Haag zunächst noch nicht gefällt. Diese Entscheidung in der Hauptsache könnte noch Jahre dauern.
Die Urteile des IGH sind für alle Parteien bindend, das Gericht hat jedoch keinen Mechanismus, um sie durchzusetzen. So hatte der IGH etwa auch Russland aufgefordert, seinen Angriffskrieg in der Ukraine zu beenden. Israels Regierungschef Benjamin Netanjahu hatte bereits im Vorfeld erklärt: "Niemand wird uns aufhalten - nicht Den Haag, nicht die Achse des Bösen und auch sonst niemand".
Seit dem Großangriff der islamistischen Hamas auf Israel am 7. Oktober, bei dem nach israelischen Angaben 1140 Menschen getötet und rund 250 weitere als Geiseln in den Gazastreifen verschleppt wurden, greift Israel massiv im Gazastreifen an. Israels erklärtes Ziel ist die Vernichtung der Hamas. Nach nicht unabhängig überprüfbaren Hamas-Angaben wurden in dem Küstenstreifen bisher mehr als 26.000 Menschen getötet.
L.Dubois--BTB