- Tiktok kündigt nach vorläufiger Abschaltung Wiederaufnahme von Dienst in den USA an
- Erst gewankt, dann geglänzt: Handballer besiegen Tschechien
- Pleite für Bremen - Essende lässt Augsburg jubeln
- Israelische Armee: Drei von Hamas freigelassene Geiseln mit ihren Müttern vereint
- Alaba-Comeback nach 399 Tagen: Real wieder Spitzenreiter
- Zentralrat der Juden warnt eindringlich vor Verharmlosung des Holocausts
- Finale verpasst: Paschke stürzt bei Tschofenig-Sieg ab
- Nach 15 Monaten im Gazastreifen: Drei freigelassene israelische Geiseln wieder zu Hause
- Neue Hoffnung dank Baumgart: Union bezwingt Mainz
- Nach neuem Steinwurf auf Amtsgebäude: Einschlägig bekannter Mann in Berlin in Haft
- Drei israelische Geiseln im Gazastreifen an Rotes Kreuz übergeben
- Trump kündigt Dekret zur Aussetzung des Tiktok-Banns in den USA an
- Scholz zu Waffenruhe: "Schnell mehr humanitäre Hilfe nach Gaza"
- Amtseinführung von Trump: Merz wirbt für gutes Verhältnis zu den USA
- Videoplattform Tiktok in den USA abgeschaltet
- "Echt einen Flow": Preuß auch im Massenstart Zweite
- Preuß auch im Massenstart Zweite
- Trump will unmittelbar nach Vereidigung "Rekord"-Zahl von Dekreten unterzeichnen
- 25-Jähriger aus Nordrhein-Westfalen nach tödlichem Streit unter Nachbarn in Haft
- Karlsruhe verpasst Sprung auf Platz eins
- Deutsche Exportwirtschaft warnt vor Trumps Handelspolitik und EU-Gegenzöllen
- Snowboard: Hofmeister mit Sieg-Hattrick
- Brand in geparktem Lastwagen: Feuerwehr in Sachsen-Anhalt findet Toten
- Vor Kracherduell: Djokovic erklärt Interviewverzicht
- Achillessehnenriss: Saisonaus für Leverkusens Terrier
- Waffenruhe im Gazastreifen: UNO meldet Ankunft erster Lastwagen mit Hilfsgütern
- Amtseinführung von Trump: Merz wirbt für gutes Verhältnis mit den USA
- Bö Dritter auf Abschiedstournee - Strelow auf Rang sieben
- 68-Jähriger aus Dresden mit hohen Gewinnversprechen um 120.000 Euro betrogen
- Forum der Geisel-Familien bestätigt Namen der drei am Sonntag freizulassenden Frauen
- Rollstuhlfahrer von U-Bahn in Berlin mitgerissen und tödlich verletzt
- Haft von Südkoreas entmachtetem Präsidenten verlängert - Anhänger stürmen Gericht
- Einschlägig bekannter Mann bewirft erneut Regierungsgebäude - Festnahme in Berlin
- Kracherduell: Djokovic gegen Alcaraz im Viertelfinale
- Spieler des Tages: Myron Boadu (VfL Bochum)
- Zwei Richter im Iran am Sitz des Obersten Gerichts getötet
- Merz will Trump handgeschriebenen Brief zur Amtseinführung schicken
- Hessischer Rundfunk verlässt Kurznachrichtendienst X
- Skyliners Frankfurt: Positive A-Probe bei Booker Coplin
- Nach Erhalt von Liste freikommender Geiseln: Waffenruhe im Gazastreifen in Kraft
- Straßenfest, Festakt und Bühnenshow: Chemnitz eröffnet Kulturhauptstadtjahr
- Flick verurteilt Rassismus: "Dafür gibt es keinen Platz"
- Trotz erstem Satzverlust: Zverev im Viertelfinale
- 82-Jährige fährt rund 20 Kilometer als Geisterfahrerin über Autobahn in Hessen
- SPD-Chef Klingbeil: Habeck hat sich zu wenig um Wirtschaftskrise gekümmert
- Mann steigt aus und wird überfahren: Tödlicher Unfall auf Autobahn in Niedersachsen
- 60 Tote bei jüngsten Angriffen der Guerillagruppe ELN in Kolumbien
- Debatte um Ukraine-Hilfen: Haßelmann unterstützt Vorstoß von Baerbock und Pistorius
- Draisaitl mit Doppelpack bei Oilers-Niederlage
- Israelische Armee: Waffenruhe im Gazastreifen noch nicht in Kraft getreten
Bundesregierung fordert 40 russische Diplomaten zur Ausreise auf
Als Reaktion auf die Gräueltaten in der ukrainischen Ortschaft Butscha verweist die Bundesregierung 40 russische Diplomaten des Landes. Bei den Betroffenen sei "von einer Zugehörigkeit zu russischen Nachrichtendiensten auszugehen", verlautete am Montag in Berlin. Sie hätten nun fünf Tage Zeit, Deutschland zu verlassen. Die Arbeit dieser Botschaftsangehörigen sei "eine Bedrohung für diejenigen, die bei uns Schutz suchen", erklärte Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Grüne). "Dies werden wir nicht weiter dulden."
Die Bundesregierung habe entschieden, "eine erhebliche Zahl von Angehörigen der russischen Botschaft zu unerwünschten Personen zu erklären, die hier in Deutschland jeden Tag gegen unsere Freiheit, gegen den Zusammenhalt unserer Gesellschaft gearbeitet haben", erklärte Baerbock weiter. Dies sei dem russischen Botschafter am Nachmittag mitgeteilt worden.
"Die Bilder aus Butscha zeugen von einer unglaublichen Brutalität der russischen Führung und derer, die seiner Propaganda folgen, von einem Vernichtungswillen, der über alle Grenzen hinweggeht", erklärte Baerbock. "Ähnliche Bilder müssen wir noch aus vielen anderen Orten befürchten, die russische Truppen in der Ukraine besetzt haben."
Weiter erklärte Baerbock: "Dieser Unmenschlichkeit müssen wir die Stärke unserer Freiheit und unserer Menschlichkeit entgegensetzen." Dabei müsse "klar sein, dass wir für unsere Freiheit einstehen und bereit sein müssen, sie zu verteidigen".
In der Vorwoche hatten bereits mehrere Partnerländer russische Diplomaten ausgewiesen - unter anderem die USA, die Niederlande, Polen, Bulgarien, die Slowakei, Tschechien, Irland und Belgien. Die Ausweisungen standen in Zusammenhang mit dem russischen Krieg in der Ukraine.
Das Auswärtige Amt in Berlin machte bei der Ausweisung Gebrauch von dem völkerrechtlichen Instrument, ausländische Diplomaten zur "persona non grata" ("unerwünschten Person") zu erklären. Ihre Tätigkeit vor Ort wird durch die entsprechende Benachrichtigung an den Heimatstaat beendet. Der Heimatstaat ist völkerrechtlich verpflichtet, die "persona non grata" abzuberufen; der fragliche Diplomat oder die Diplomatin muss das Gastland innerhalb einer bestimmten Frist verlassen.
Geregelt werden Rechte und Pflichten von Diplomaten durch das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen (WÜD). Wichtigstes Vorrecht ist danach die Immunität eines Diplomaten. Wird er zur "persona non grata" erklärt, kann das Gastland die Immunität mit Ablauf der Ausreisefrist aberkennen.
Ein konkretes Fehlverhalten des diplomatischen Personals ist nach Angaben des Auswärtigen Amtes keine Voraussetzung für die Erklärung zur "persona non grata". Vielmehr liegt dieser Schritt demnach voll im Ermessen des Gastlandes und muss nicht begründet werden.
W.Lapointe--BTB