-
Ungenügender Schutz von Kindern: Meta muss in USA 567 Millionen Dollar zahlen
-
Regierung und Opposition in Venezuela beginnen offiziellen Dialog - ohne Machado
-
USA wollen bei Visa-Anträgen offenbar Online-Aktivitäten noch stärker überprüfen
-
Röwekamp: Innenministerium muss zentral für Drohnenabwehr zuständig sein
-
Trump unternimmt neuen Vorstoß im Streit um US-Staatsbürgerschaft
-
Erdogan reist zu Dreier-Gipfel mit Pakistan nach Saudi-Arabien
-
58 Soldaten im Jemen bei Huthi-Angriffen getötet - Regierung kündigt Vergeltung an
-
UEFA hält an FIFA-Boykott fest - CAF hält zu Infantino
-
Jemen: 38 Soldaten bei Huthi-Angriffen getötet - Regierung kündigt Vergeltung an
-
Mindestens zwei Tote bei Bombenexplosion in Kleinbus nahe Damaskus
-
Real Madrid verlängert mit Vinicius Jr. bis 2032
-
Schwimm-EM: Eikermann und Rösler gewinnen Silber und Bronze
-
Syrische Staatsmedien: Bombe in Kleinbus nahe Damaskus explodiert
-
Bundesanwaltschaft übernimmt Ermittlungen zu Sprengstoff-Drohne in Leipzig
-
42,2 Grad: Allzeit-Hitzerekord in der Slowakei nach nur einem Tag gebrochen
-
Französische Sängerin Vanessa Paradis gibt Trennung von Regisseur Benchetrit bekannt
-
Tour de France Femmes: Lippert sprintet am Etappensieg vorbei
-
Schwimm-EM: Hentschel/Müller gewinnen Synchron-Bronze
-
Höhere Trassenpreise: Länder drohen mit Klage
-
RWE gibt Offshore-Windparkprojekte in den USA auf
-
Mindestens 38 Soldaten bei Angriffen im Jemen getötet - Huthis reklamieren Attacke
-
UEFA hält an FIFA-Boykott fest
-
Niedrigwasser: Bilger für Aussetzung von Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw
-
Millionendeal perfekt: Diomande wechselt nach Madrid
-
US-Republikaner wollen früheren Corona-Berater Fauci vor Gericht stellen lassen
-
Forlán wird Nationaltrainer in Uruguay
-
Böden in Deutschland ähnlich trocken wie in Dürrejahren 2018 und 2022
-
Mutter mit 71 Stichen getötet und Leiche zerstückelt: Mann muss in Psychiatrie
-
Nach Ausweisung von Journalistin: Russland wirft Frankreich "politische Verfolgung" vor
-
Iran-Krieg: Berichte über US-Munitionsknappheit - Pakistan will neue Gespräche
-
Fund von Sprengstoffdrohne sorgt für Debatte über Luftsicherheit
-
Für zwei Jahre: Salah-Wechsel zu Trabzonspor perfekt
-
Niedrigwasser: Bilger erwägt Aufhebung von Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw
-
Kritik von Naturschützern: Kreuzfahrtbranche weiter auf "fossilem Kurs"
-
Knöchelbruch: Lamparter muss nach Sturz operiert werden
-
Medien: Ukrainisches Flugzeug in Leipzig neben Drohne war mit Munition beladen
-
Schauspielerin Iris Berben bekommt Deutschen Kulturpolitikpreis
-
Passagierverkehr an deutschen Flughäfen im ersten Halbjahr gesunken
-
Papst Leo bei Besuch in Assisi von tausenden jungen Menschen begeistert empfangen
-
Hausärzte kritisieren Untätigkeit der Regierung in Hitzekrise
-
Übernahmekampf: Commerzbank geht mit Rekordergebnis in Gespräche mit der Unicredit
-
Nach Drohnen-Vorfall an Leipziger Flughafen: Suche nach weiterem Objekt dauert an
-
Verbände fordern Regierung zu Einberufung von Hitzegipfel auf
-
Schwimm-EM: Eikermann und Rösler stark im Turm-Vorkampf
-
Kompany: "Es ist schwierig, besser zu werden"
-
Medien: Diomande wechselt zu Real Madrid
-
E-Auto-Boom setzt sich auch im Juli fort - Neuwagenmarkt weiter im Aufwärtstrend
-
Lebenslange Haft in Prozess um Autoanschlag auf Münchner Verdi-Demo
-
Korruptionsermittlungen gegen ukrainische Ex-Botschafterin in den USA
-
Wahl-O-Mat zu Landtagswahl in Sachsen-Anhalt gestartet
Bundesregierung fordert 40 russische Diplomaten zur Ausreise auf
Als Reaktion auf die Gräueltaten in der ukrainischen Ortschaft Butscha verweist die Bundesregierung 40 russische Diplomaten des Landes. Bei den Betroffenen sei "von einer Zugehörigkeit zu russischen Nachrichtendiensten auszugehen", verlautete am Montag in Berlin. Sie hätten nun fünf Tage Zeit, Deutschland zu verlassen. Die Arbeit dieser Botschaftsangehörigen sei "eine Bedrohung für diejenigen, die bei uns Schutz suchen", erklärte Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Grüne). "Dies werden wir nicht weiter dulden."
Die Bundesregierung habe entschieden, "eine erhebliche Zahl von Angehörigen der russischen Botschaft zu unerwünschten Personen zu erklären, die hier in Deutschland jeden Tag gegen unsere Freiheit, gegen den Zusammenhalt unserer Gesellschaft gearbeitet haben", erklärte Baerbock weiter. Dies sei dem russischen Botschafter am Nachmittag mitgeteilt worden.
"Die Bilder aus Butscha zeugen von einer unglaublichen Brutalität der russischen Führung und derer, die seiner Propaganda folgen, von einem Vernichtungswillen, der über alle Grenzen hinweggeht", erklärte Baerbock. "Ähnliche Bilder müssen wir noch aus vielen anderen Orten befürchten, die russische Truppen in der Ukraine besetzt haben."
Weiter erklärte Baerbock: "Dieser Unmenschlichkeit müssen wir die Stärke unserer Freiheit und unserer Menschlichkeit entgegensetzen." Dabei müsse "klar sein, dass wir für unsere Freiheit einstehen und bereit sein müssen, sie zu verteidigen".
In der Vorwoche hatten bereits mehrere Partnerländer russische Diplomaten ausgewiesen - unter anderem die USA, die Niederlande, Polen, Bulgarien, die Slowakei, Tschechien, Irland und Belgien. Die Ausweisungen standen in Zusammenhang mit dem russischen Krieg in der Ukraine.
Das Auswärtige Amt in Berlin machte bei der Ausweisung Gebrauch von dem völkerrechtlichen Instrument, ausländische Diplomaten zur "persona non grata" ("unerwünschten Person") zu erklären. Ihre Tätigkeit vor Ort wird durch die entsprechende Benachrichtigung an den Heimatstaat beendet. Der Heimatstaat ist völkerrechtlich verpflichtet, die "persona non grata" abzuberufen; der fragliche Diplomat oder die Diplomatin muss das Gastland innerhalb einer bestimmten Frist verlassen.
Geregelt werden Rechte und Pflichten von Diplomaten durch das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen (WÜD). Wichtigstes Vorrecht ist danach die Immunität eines Diplomaten. Wird er zur "persona non grata" erklärt, kann das Gastland die Immunität mit Ablauf der Ausreisefrist aberkennen.
Ein konkretes Fehlverhalten des diplomatischen Personals ist nach Angaben des Auswärtigen Amtes keine Voraussetzung für die Erklärung zur "persona non grata". Vielmehr liegt dieser Schritt demnach voll im Ermessen des Gastlandes und muss nicht begründet werden.
W.Lapointe--BTB