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EU-Institutionen einigen sich auf Reform von Schuldenregeln
Die seit Jahren diskutierte Reform der europäischen Schuldenregeln hat eine wichtige Hürde genommen: Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments einigten sich in der Nacht auf Samstag in Brüssel grundsätzlich auf die neuen Regeln, wie die belgische EU-Ratspräsidentschaft im Kurzbotschaftendienst X, früher Twitter, mitteilte.
"Deal!" schrieb die Ratspräsidentschaft nach 16-stündigen Verhandlungen. "Die neuen Regeln werden helfen, ausgeglichene und nachhaltige öffentliche Finanzen und Strukturreformen zu erreichen und werden Investitionen, Wachstum und die Schaffung von Jobs in der EU fördern."
Durch die Reform soll der Stabilitätspakt modernisiert werden. Ziel ist es, Investitionen zu ermöglichen und zugleich eine zu hohe Verschuldung einzelner Mitgliedstaaten zu verhindern.
Die Mitgliedsländer hatten sich kurz vor Weihnachten auf die Reform geeinigt. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) erklärte im danach, die neuen Regeln verbänden "klare Zahlen für niedrigere Defizite und sinkende Schuldenquoten mit Anreizen für Investitionen und Strukturreformen". Bedenken gab es dagegen im Europaparlament: Linke, Grüne und Teile der Sozialdemokraten warnten vor zu harten Auflagen und einer übertriebenen Sparpolitik.
Die sogenannten Maastricht-Kriterien sollen trotz der Reform unverändert bleiben. Die jährliche Neuverschuldung eines Staates darf danach drei Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) nicht überschreiten. Die Gesamtverschuldung eines Landes darf zudem bei höchstens 60 Prozent liegen.
Die Länder sollen die Vorgaben aber flexibler auslegen können. Insbesondere hoch verschuldete EU-Staaten wie Frankreich und Italien bestehen darauf. So sollen Staaten mehr Zeit bekommen, bei sehr hohen Defiziten ihre Haushalte anzupassen, wenn sie zugleich Reformen und Investitionen vornehmen.
Deutschland setzte aber Mindestvorgaben für einen Abbau von Defiziten und Schulden durch. Lindner sprach im Dezember von "Sicherheitslinien für niedrigere Defizite und Schuldenstände".
Nach der jetzt erzielten Vereinbarung der Unterhändler bedarf die Neuregelung noch der abschließenden Zustimmung von Mitgliedstaaten und Europaparlament. In der Corona-Pandemie hatte die EU den Stabilitätspakt vorübergehend ausgesetzt, um den Mitgliedstaaten Milliardenhilfen für die Wirtschaft zu ermöglichen. Seit Januar sind die alten Regeln vorläufig wieder in Kraft.
O.Bulka--BTB