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Urteil: Bezirksamtsleiter darf sich nicht abwertend über AfD äußern
Ein Bezirksamtsleiter darf sich einem Urteil zufolge nicht abwertend über die AfD äußern. Das entschied das Verwaltungsgericht Hamburg laut einer Mitteilung vom späten Mittwoch und gab damit einer Klage der AfD statt. Zur Begründung erklärte das Gericht, der Bezirksamtsleiter habe während der fraglichen Debatte in amtlicher Funktion gesprochen, was ihn dazu verpflichte, Neutralität zu wahren.
Der Bezirksamtsleiter Michael Werner-Boelz (Grüne) hatte sich nach einer Aktuellen Stunde der Bezirksversammlung Hamburg-Nord im März 2022 mit Blick auf die AfD zu Wort gemeldet. In der Debatte ging es laut Gericht um das Thema "Angriffskrieg gegen die Ukraine - was kann Hamburg-Nord tun?". Nach einem Wortbeitrag der AfD äußerte er demnach, es könne nicht sein, dass die Debatte mit dem Beitrag einer "demokratiefeindlichen Organisation" beendet werde.
Er warf der AfD vor, "Bruder im Geiste" des russischen Staatschefs Wladimir Putin sowie "Feinde der Demokratie, des Pluralismus und der Meinungsfreiheit" zu sein. Die AfD ging gegen diese Äußerungen vor und bekam nun vom Verwaltungsgericht Recht. Laut Gerichtsentscheidung äußerte sich der Bezirksamtsleiter "negativ abwertend zu Lasten der Klägerin".
Ausschlaggebend für die Entscheidung sei gewesen, dass die beanstandeten Aussagen in amtlicher Funktion gefallen seien. In amtlicher Rolle müsse ein Bezirksamtsleiter aber neutral gegenüber allen nicht verbotenen politischen Parteien auftreten. Das Neutralitätsgebot folge aus dem im Grundgesetz verankerten Recht der Parteien auf Chancengleichheit.
Die Landesvorsitzenden der Hamburger Grünen, Maryam Blumenthal und Leon Alam, teilten mit, die Entscheidung des Gerichts zu "respektieren". Die Äußerungen von Werner-Boelz blieben jedoch "in der Sache weiterhin richtig", betonten sie. Die Entscheidung dürfe nicht dazu führen, dass sich Amtsinhaber "nicht mehr trauen, entschieden gegen Rechtsextremismus aufzustehen".
Der Bezirksvorsitzende der AfD, Krzysztof Walczak, begrüßte das Urteil und forderte zugleich den Rücktritt von Werner-Boelz. Der Bezirksamtsleiter habe seine "Amtspflicht auf erhebliche Weise missbraucht, um gegen die AfD zu agitieren", erklärte er. Gegen das Urteil kann Berufung vor dem Hamburger Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.
O.Lorenz--BTB