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Rechtsextremer Attentäter Breivik scheitert mit Klage gegen Haftbedingungen
Der rechtsextreme norwegische Attentäter Anders Breivik ist erneut mit einer Klage gegen seine Haftbedingungen gescheitert. Der 45-jährige Breivik lebe in Einzelhaft im Gefängnis Ringerike nordwestlich von Oslo unter "guten materiellen Haftbedingungen" und mit einem "relativ großen Maß an Freiheit" in seinem Alltagsleben, schrieb Richterin Birgitte Kolrud in der Begründung ihres am Donnerstag ergangenen Urteils.
Weiter hieß es darin, erhebliche Veränderungen von Breiviks Haftbedingungen erschienen "unrealistisch", da eine Änderung seiner Gefährdungseinschätzung unwahrscheinlich sei. Die strikte Einzelhaft gegen Breivik begründet der norwegische Staat damit, dass er immer noch ein "absolut extremes Gewaltrisiko" berge. Bereits vor der Urteilsbegründung hatte Breiviks Anwalt Öystein Storrvik gegenüber der Nachrichtenagentur AFP Berufung für den Fall einer Niederlage angekündigt.
Breivik hatte am 22. Juli 2011 im Regierungsviertel von Oslo acht Menschen mit einer Bombe getötet und anschließend auf der Insel Utöya weitere 69 Menschen erschossen, die meisten Teilnehmer eines Sommerlagers der Jugendorganisation der Arbeiterpartei. 2012 war Breivik zu 21 Jahren Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt worden. 2022 wurde ein Antrag auf vorzeitige Haftentlassung abgelehnt.
Der Attentäter ist seit zwölf Jahren ohne Kontakt zu Mithäftlingen in Hochsicherheitsgefängnissen untergebracht. In Ringerike stehen ihm drei Privaträume zur Verfügung: ein Wohnzimmer, ein Arbeitsraum und ein kleiner Fitnessraum. In einem Stockwerk darunter kann er zudem abwechselnd mit einem anderen Häftling eine Küche, ein Fernsehzimmer, ein Esszimmer und ein Besuchszimmer nutzen.
Zur Ausstattung der Räumlichkeiten gehören ein Flachbildfernseher und eine Spielekonsole. Breiviks Wunsch nach Haustieren hat das Gefängnis mit der Anschaffung von drei Wellensittichen entsprochen.
In Breiviks Argumentation verstoßen die Haftbedingung wegen seiner Isolation gegen Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der "unmenschliche" und "erniedrigende" Behandlung untersagt. In der Klageschrift steht, Breivik habe durch die lange Isolationszeit psychologisches Leid erlitten und sei nun "selbstmordgefährdet". Seine menschlichen Kontakte seien weitgehend auf den Austausch mit Wärtern, Anwälten und einem Seelsorger beschränkt.
Sein Anwalt Storrvik sieht zudem Breiviks durch Artikel 8 der Konvention gewährtes Recht auf Korrespondenz verletzt, er hatte weniger strikte Regeln für den Briefverkehr seines Mandanten gefordert.
Breivik hatte den norwegischen Staat bereits in der Vergangenheit wegen seiner Haftbedingungen verklagt. 2016 war er mit einer ähnlichen Klage an einem Gericht in Oslo erfolgreich gewesen. Höhere Gerichte kassierten das Urteil allerdings wieder ein, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wies seinen Fall als "unzulässig" ab.
In dem Verfahren, in dem nun das Urteil erging, hatte der Vertreter des norwegischen Staats erklärt, Breivik sei unter anderem aufgrund seiner Ideologie und seiner "Neigung zu grenzenloser Gewalt" noch genauso gefährlich wie zum Zeitpunkt des Attentats.
Der norwegische Staat argumentiert, Breiviks Isolation sei aufgrund der von ihm ausgehenden Gefahr verhältnismäßig und gerechtfertigt. Die Haftbedingungen seien erforderlich, um die Gesellschaft, die anderen Insassen, die Wärter sowie Breivik selbst zu schützen.
F.Müller--BTB