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Bundestag widerspricht Strack-Zimmermann in Streit um Geheimnisverrat
Im Streit um den möglichen Geheimnisverrat im Verteidigungsausschuss hat die Bundestagsverwaltung der Darstellung der Ausschussvorsitzenden Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP) widersprochen. Die Chefin des Gremiums habe sehr wohl die Möglichkeit, die Zahl der Teilnehmenden an Ausschusssitzungen mit vertraulichem Inhalt zu begrenzen, hieß es am Mittwoch aus der Parlamentsverwaltung gegenüber der Nachrichtenagentur AFP. Strack-Zimmermann hatte zuvor wiederholt betont, dass sie auf den Teilnehmerkreis keinen Einfluss habe.
Zwar räume die Bundestags-Geschäftsordnung einem relativ großen Personenkreis das Recht zur Teilnahme an Ausschusssitzungen ein, hieß es aus der Bundestagsverwaltung. Doch hätten zum Zutritt Berechtigte nicht automatisch das Recht, auch an allen Sitzungen teilzunehmen, wenn es darin um als geheim eingestufte Inhalte geht. Die Vorsitzende des Verteidigungsausschusses könnte diese Regeln bereits anwenden.
Die Frage nach der Begrenzung der Teilnehmerzahl war zuletzt in den Mittelpunkt der Debatte um den mutmaßlichen Geheimnisverrat gerückt. An der fraglichen Sitzung des Verteidigungsausschusses, aus der geheime Informationen nach außen gelangt sein sollen, hatten insgesamt 105 Menschen teilgenommen.
Auf Kritik an dieser großen Zahl erwiderte Strack-Zimmermann, sie habe als Ausschussvorsitzende nicht das Recht, Teilnehmende auszuschließen, wenn diese das Recht auf Teilnahme hätten. Dies bekräftigte sie am Mittwoch im ZDF-"Morgenmagazin": "Ich habe de jure keine Möglichkeit, dem ein oder anderen zu sagen: Jetzt verlassen sie den Raum."
Nachdem auch Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) Kritik an der Teilnehmerzahl geübt hatte, warf Strack-Zimmermann der Parlamentspräsidentin vor, offenbar die Geschäftsordnung nicht zu kennen.
Dies wies eine Bundestagssprecherin nun zurück. Sie verwies darauf, dass die Geschäftsordnung für Sitzungen mit schützenswerten Informationen der Kreis der Teilnehmer auf diejenigen beschränkt wird, die "auf Grund ihrer Aufgabenerfüllung" von den vertraulichen Informationen "Kenntnis haben" müssten - das so genannte "need-to-know-Prinzip".
Die Sprecherin erklärte zudem, dass Parlamentspräsidentin Bas bei einer Sitzung der Vorsitzenden aller sicherheitsrelevanten Ausschüsse des Bundestags im Oktober 2023 auf die "Notwendigkeit einer Zutrittsbegrenzung nach dem 'need-to-know-Prinzip' und die Möglichkeiten, die dafür zur Verfügung stehen, hingewiesen habe. Strack-Zimmermann sei damals dabei gewesen. Eine weitere Sitzung der entsprechenden Ausschussvorsitzenden sei für Donnerstag terminiert worden.
Strack-Zimmermann kann an der Sitzung am Donnerstag nach eigenen Worten wegen Terminproblemen nicht teilnehmen. Auch in diesem Zusammenhang übte die FDP-Politikerin Kritik an der Bundestagsspitze. "Bedauerlicherweise hat es in diesem Fall das Büro der Bundestagspräsidentin versäumt, die Termine mit den Ausschussvorsitzenden abzustimmen", sagte Strack-Zimmermann der "Rheinischen Post".
In der Sondersitzung des Verteidigungsausschusses zur möglichen Lieferung von Taurus-Marschflugkörpern an die Ukraine am Montag vergangener Woche hatte es möglicherweise einen Geheimnisverrat gegeben. Konkret geht es um technische Details zur Zieldatenplanung im geheimen Teil der Sitzung von Generalinspekteur Carsten Breuer.
W.Lapointe--BTB