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Urteil: Zweifel an Vaterschaft können nicht mit vermutetem Sex begründet werden
Wer Zweifel an seiner Vaterschaft hat, kann dies laut einer Gerichtsentscheidung nicht mit der Vermutung begründen, dass die Mutter möglicherweise auch mit anderen Männern Sex gehabt haben könnte. Aus der Tatsache, dass sich die Mutter und der Kläger über ein Internetportal kennen gelernt hätten, dränge sich nicht auf, dass sie auch mit anderen Männern Sex gehabt habe, teilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Dienstag mit. (Az.: 1 UF 75/22)
Das Amtsgericht hatte zuvor festgestellt, dass der Mann der Vater der Antragstellerin ist. Gegen diese Entscheidung legte er erfolglos Beschwerde ein. Die Wahrscheinlichkeit, dass er der Vater sei, sei so hoch, dass sie einen "Grad an Gewissheit" erreicht habe, urteilten die Richter. Schwerwiegende Zweifel an der Vaterschaft gibt es demnach nicht.
Ein nur möglicher, aber weder wahrscheinlicher noch bewiesener Verkehr mit weiteren Männern reiche dafür nicht aus, erklärte das Gericht. Genaue Angaben dazu, mit wem, wo und wann die Frau Sex gehabt haben solle, fehlten. Der Mann sei laut einem Gutachten zu mehr als 99,99 Prozent der Vater. An der Zuverlässigkeit des Gutachtens bestehe kein Zweifel.
T.Bondarenko--BTB