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AfD gegen Verfassungsschutz: Gericht in Münster setzt Verhandlung fort
Nach mehrwöchiger Unterbrechung hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster das Verfahren zwischen der AfD und dem Bundesamt für Verfassungsschutz am Donnerstag fortgesetzt. Dies bestätigte ein Gerichtssprecher. In dem Verfahren geht es um die Einstufung der Partei als extremistischer Verdachtsfall.
Ursprünglich war ein Urteil bereits am Ende zweier Verhandlungstage Mitte März geplant. Nach zahlreichen Anträgen der AfD vertagte sich das Gericht aber um rund vier Wochen. Die Partei reichte für die Fortsetzung laut Gerichtsangaben weitere 457 Beweisanträge ein.
In dem Verfahren wehrt sich die AfD unter anderem gegen die Einstufung der Gesamtpartei als extremistischer Verdachtsfall und die öffentliche Bekanntgabe dazu. Die AfD-Klage wurde in erster Instanz vom Verwaltungsgericht Köln abgewiesen und ging dann vor das Oberverwaltungsgericht.
In den insgesamt drei Berufungsverfahren geht es auch um die Einstufung der AfD-Jugendorganisation Junge Alternative (JA) und des inzwischen offiziell aufgelösten sogenannten Flügels als Verdachtsfall - im Fall des Flügels auch um die Einstufung als gesichert extremistische Bestrebung. Bis Anfang Juli wurden insgesamt 13 neue Termine angesetzt.
F.Pavlenko--BTB