-
Trump bringt Angriffe auf weitere Ziele im Iran ins Spiel
-
Ausschreitungen bei Protesten in Frankreich - insgesamt 565 Festnahmen
-
Nach Ende der Friedenspflicht: IG Metall läutet Warnstreiks in Hildesheim ein
-
Ausschreitungen nach Jugendprotesten in Frankfurt - mehr als 30 Festnahmen
-
FBI macht Nordkorea für Milliarden-Hack bei Krypto-Börse Binance verantwortlich
-
Ausschreitungen nach "GenZ"-Protest in Berlin: 27 leichtverletzte Polizisten und viele Festnahmen
-
Hamilton holt Pole in Mexiko - Antonelli klar geschlagen
-
Demonstranten in Israel fordern Zusammenarbeit von Opposition mit arabischen Parteien
-
Mehr als 500 Festnahmen am Rande von Protesten in Frankreich
-
Brief an Epstein: Trump-Klage gegen "Wall Street Journal" endgültig abgewiesen
-
Streit um Polens Verfassungsgericht: Tusk beklagt Angriff auf "Demokratie und Rechtsstaat"
-
Zusammenstöße mit der Polizei nach "GenZ"-Protesten in mehreren Städten
-
BVB bleibt auf Augenhöhe mit dem FC Bayern
-
Zverev unterliegt de Minaur: Traumfinale gegen Alcaraz geplatzt
-
Nach Russen-Urteil: WM-Rückgabe für DEB eine Option
-
Hunderttausende demonstrieren in Frankreich - erneut gewaltsame Zusammenstöße
-
Zusammenstöße mit der Polizei am Rande von "GenZ"-Protesten in mehreren Städten
-
Matchball vergeben: Struff verpasst erneuten Final-Einzug
-
Zehntausende Menschen nehmen an weitgehend friedlichen "GenZ"-Protesten teil
-
US-Außenminister: Trump hat noch keine Entscheidung über neue Iran-Angriffe getroffen
-
Bundesliga ehrt Kane mit XXL-Projektion
-
Evakuierte aus umkämpfter ukrainischer Stadt Oleschky zurück bei ihren Angehörigen
-
Regierung: 320.000 Teilnehmer bei neuen Protesten in Frankreich
-
Berliner Linke stimmt für Koalitionsverhandlungen mit Grünen und SPD
-
USA warnen Russland vor drohendem Anschlag in Moskau
-
Stuttgart setzt Ausrufezeichen in Leverkusen
-
Torflaute hält an: Schalke steckt unten fest
-
Berliner Linke stimmt für Koalitionsverhandlungen mit Grünen und SPD ran/oer
-
"GenZ"-Proteste: Zahlreiche Menschen gehen in deutschen Städten auf die Straße
-
Überraschung bei Haas: Hirakawa ersetzt Ocon in Mexiko
-
Araghtschi: Iran sieht derzeit "keine Notwendigkeit" für Gespräche mit den USA
-
Zugunglück in Spanien: Verzweiflung bei Trauergottesdienst in Urda
-
Medienbericht: US-Regierung will mehr als 150 Afghanen abschieben
-
Proteste in Frankreich: Studenten rufen zu Blockade von Universitäten auf
-
Nur wenig Zulauf zu "GenZ"-Protesten: Bisher friedlicher Verlauf
-
Neunter Sieg: Hertha gewinnt Spitzenspiel in Kaiserslautern
-
Starker Reese: Wolfsburg untermauert Aufstiegsambitionen
-
US-Regierung genehmigt Patriot-Verkauf an Ukraine - Selenskyj fordert Lösung für Übergang
-
USA, Südkorea und Japan fordern "vollständige Denuklearisierung" Nordkoreas
-
UN-Mission in Somalia nach mehr als 30 Jahren beendet
-
Offiziell: Chatzialexiou wird Eintracht-Sportvorstand
-
Burnham "offen" für Entschuldigung für britische Rolle im Sklavenhandel
-
Linken-Parteitag: Eralp gibt nach "Angst"-Bericht "Schutzversprechen"
-
Protesttag in Frankreich: Streit um Route von zentralem Demonstrationszug in Paris
-
Medien: Chatzialexiou wird Eintracht-Sportvorstand
-
Parteitag der Linken in Berlin: Eralp sieht ihre Partei geeint
-
Nach fünf Monaten: Boldt muss in Hannover gehen
-
Streit um Verfassungsgericht: Polens Präsident bestellt Regierung und Opposition ein
-
Verstappen schimpft nach Lawson-Kollision: "Nicht sehr klug"
-
UN-Biodiversitätskonferenz endet mit Kompromissen - gemischte Reaktionen von Umweltschützern
Encrochat-Daten: EuGH stärkt deutschen Anklagebehörden den Rücken
Im Streit um die Verwertbarkeit von sogenannten Encrochat-Daten hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg deutschen Anklagebehörden den Rücken gestärkt. Auch ein Staatsanwalt dürfe bereits vorliegende Beweismittel von ausländischen Behörden anfordern - nicht nur ein Richter, entschied der EuGH am Dienstag. Im konkreten Fall hatte die Staatsanwaltschaft die französischen Behörden um Daten gebeten. (Az. C-670/22)
Über den als sehr abhörsicher geltenden Encrochat-Kommunikationsdienst kommunizierten mutmaßliche Kriminelle europaweit. Französischen und niederländische Ermittlern gelang in Zusammenarbeit mit den EU-Behörden Europol und Eurojust 2020 ein Hackerangriff auf das Programm. Die Kommunikationsdaten deutscher Nutzer wurden unter anderem dem deutschen Bundeskriminalamt über einen Europol-Server zur Verfügung gestellt.
Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main bat die französischen Behörden mit einer Europäischen Ermittlungsanordnung darum, die Daten unbeschränkt in Strafverfahren verwenden zu können. Das Strafgericht Lille genehmigte daraufhin die Übermittlung dieser Daten und ihre Verwendung in Strafverfahren in Deutschland. Infolge der Entschlüsselung wurden in Deutschland tausende Strafverfahren eingeleitet.
In einem davon muss das Berliner Landgericht über einen Fall mutmaßlichen Drogenhandels entscheiden. Es zweifelte aber daran, dass die Beweismittel - vor allem Text- und Bildnachrichten - verwendet werden durften. Darum setzte es das Verfahren aus und stellte dem EuGH verschiedene Fragen.
Dieser präzisierte nun die Voraussetzungen für die Übermittlung und Verwendung von Beweismitteln. Ein Staatsanwalt darf sich demnach solche Daten von einem anderen EU-Mitgliedsstaat geben lassen, wenn er auch im Inland dafür zuständig wäre. Dass die französischen Behörden die Beweise in Deutschland und im Interesse der deutschen Behörden erhoben, sei hier nicht wichtig.
Allerdings setzte der EuGH auch Grenzen. So müsse es einem Gericht möglich sein, die Wahrung der Grundrechte Betroffener zu überprüfen. Außerdem müsse ein EU-Land einen anderen Mitgliedsstaat vorab über Überwachung von Telekommunikation auf seinem Hoheitsgebiet informieren. Dessen Behörden könnten die Überwachung untersagen, wenn sie in einem vergleichbaren innerstaatlichen Fall nicht genehmigt würde.
Der EuGH betonte, dass ein faires Verfahren gewährleistet werden müsse. Wenn ein Angeklagter zu wichtigen Informationen oder Beweismitteln nicht sachgerecht Stellung nehmen könne, müssten diese unberücksichtigt bleiben.
Das Landgericht hatte den EuGH auch gefragt, ob die Encrochat-Daten überhaupt verwendet werden dürften. Darauf antwortete der Gerichtshof, dass die Entscheidung im konkreten Fall Sache des Landgerichts sei. Dieses ist dabei an die Rechtsauffassung des EuGH gebunden.
Der deutsche Bundesgerichtshof genehmigte die Verwertung von Encrochat-Daten zur Aufklärung schwerer Straftaten bereits 2022. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied darüber noch nicht.
I.Meyer--BTB