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EU-Spitzenkandidat Krah drängt festgenommenen Mitarbeiter zum AfD-Austritt
Der AfD-Spitzenkandidat für die Europawahl, Maximilian Krah, hat seinen wegen mutmaßlicher Spionage für China festgenommenen Mitarbeiter zum Verlassen der Partei aufgefordert. Jian G. müsse "umgehend" aus der AfD austreten, "um weiteren Schaden abzuwenden", forderte Krah in der Zeitung "Welt" (Freitagausgabe). "Tut er das nicht, ist ein Parteiausschlussverfahren unvermeidlich."
Jian G. war seit 2019 enger Mitarbeiter des AfD-Europaabgeordneten Krah. Er war am 22. April in Dresden wegen des Verdachts der Agententätigkeit für einen ausländischen Geheimdienst in einem besonders schweren Fall festgenommen worden. Der Generalbundesanwalt wirft ihm konkret vor, Informationen über Verhandlungen im EU-Parlament an China weitergegeben und chinesische Oppositionelle in Deutschland ausgespäht zu haben.
Dem "Welt"-Bericht zufolge war G. 2022 auch AfD-Parteimitglied geworden. Krah hatte dem langjährigen Mitarbeiter nach der Festnahme wegen der Spionagevorwürfe gekündigt.
Krah wies erneut zurück, von möglichen illegalen Tätigkeiten des Mannes gewusst zu haben. "Ich wusste von Kontakten zur taiwanischen Vertretung, in die chinesische Botschaft und die chinesische Opposition", sagte Krah der Zeitung. "Allerdings nicht in dem nun bekannten Ausmaß, ein Widerspruch ist mir daher nicht aufgefallen."
Der AfD-Spitzenpolitiker übte stattdessen Kritik an den deutschen Verfassungsschutzbehörden. "Laut Medienberichten hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz Jian G. bereits seit 2020 systematisch überwacht", sagte er. "Vielleicht war ich blauäugig, aber die wussten es."
Krah steht gut einen Monat vor der Europawahl nicht nur wegen der Spionage-Affäre um seinen Mitarbeiter unter Druck. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden leitete vergangene Woche Vorermittlungen wegen "angeblicher" Geldzahlungen aus russischen und chinesischen Quellen gegen Krah ein. Damit wird den Ermittlern zufolge geprüft, "ob sich überhaupt ein Anfangsverdacht wegen eines strafbaren Verhaltens einer Abgeordnetenbestechung" ergibt.
C.Kovalenko--BTB