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Lange Jugendstrafen für Mord an behindertem Mädchen in Mecklenburg-Vorpommern
Wegen heimtückischen Mordes an einer 18-jährigen Behinderten hat das Landgericht Neubrandenburg in Mecklenburg-Vorpommern zwei Jugendliche zu langen Jugendstrafen verurteilt. Eine 19-jährige Angeklagte soll für acht Jahre und neun Monate sowie ihr 20-jähriger Mittäter für acht Jahre und drei Monate ins Gefängnis, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte.
Die Täter hatten wie das Opfer in der selben Einrichtung für Behinderte in Pasewalk im Landkreis Vorpommern-Greifswald gewohnt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten ihr Opfer im Dezember vergangenen Jahres absichtlich in eine abgelegene Kleingartenanlage lockten, um es zu töten.
Zunächst warf die Angeklagte der 18-Jährigen von hinten einen Stein an den Kopf. Danach versetzte der Mittäter dem Opfer 70 Stiche in den Brustkorb. Wer dem Mädchen weitere zwölf Stichverletzungen im Kopf- und im Halsbereich zufügte, konnte das Gericht nicht klären.
Zusätzlich würgten die Täter ihr Opfer mit einem Schal. Das Motiv für die Tat konnte in dem Prozess nicht geklärt werden. Beide Angeklagte sind laut Gericht von minderer Intelligenz, aber nicht schuldunfähig. Sie wurden einen Tag nach der Tat festgenommen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
J.Bergmann--BTB