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Nebenjobs: Transparency Deutschland fordert schärfere Regeln für EU-Abgeordnete
Die Vorsitzende von Transparency International Deutschland, Alexandra Herzog, hat die vielen Nebenjobs des CSU-Europaabgeordneten Markus Ferber kritisiert - und schärfere Regeln gefordert. "Ich finde das unfassbar, hier besteht eindeutig ein Interessenkonflikt", sagte Herzog der "Süddeutschen Zeitung" nach Angaben vom Freitag. Der bayerische Politiker sitzt demnach in mehreren Beiräten von Banken, Sparkassen und anderen Finanzunternehmen. Zugleich entscheidet er aber im Wirtschafts- und Währungsausschuss des EU-Parlaments mit über die Finanzmarktregulierung.
"Nach den derzeit geltenden Regeln muss er selbst einen solchen Interessenkonflikt feststellen und dann lediglich offenlegen", sagte Herzog. "Klar ist, dass die Selbstregulierung nicht funktioniert." Transparency International fordert deshalb, dass die Kompetenzen eines neu geschaffenen unabhängigen Ethikgremiums erweitert werden. Diese sollten künftig über den Umgang mit solchen Interessenkonflikten rechtsverbindlich entscheiden, so Herzog.
Zudem sollten Abgeordnete neben den Einkünften auch den zeitlichen Umfang ihrer Nebentätigkeiten offenlegen. Dann würde klar werden, ob das Mandat im Parlament – wie gesetzlich vorgesehen – tatsächlich noch im Mittelpunkt der Arbeit stehe oder nicht.
Laut "SZ" hat sich Ferber im EU-Parlament immer wieder für die Belange der Banken und Sparkassen eingesetzt. Unter anderem habe er mitgeholfen, ein Verbot von Provisionen im Finanzvertrieb zu verhindern. Der Finanzpolitiker hat die Tätigkeiten auf seiner Homepage veröffentlicht und erfüllt damit die Anforderungen des Verhaltenskodex für EU-Parlamentarier.
"Durch meine Mitgliedschaft in überparteilichen Beiräten, die keinen Einfluss auf den Geschäftsbetrieb haben, sehe ich keinen Interessenkonflikt", teilte er der Zeitung auf Anfrage mit. "Den pauschalen Vorwurf von Transparency International, es gäbe hier einen Interessenkonflikt, weise ich entsprechend zurück". Er lege alle Nebentätigkeiten nach den Vorgaben der Geschäftsordnung und den Durchführungsbestimmungen des Europäischen Parlaments offen.
A.Gasser--BTB