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Lauterbach bereitet bundesweite Einführung der digitalen Patientenakte vor
Anfang kommenden Jahres beginnt für die rund 73 Millionen gesetzlich Versicherten in Deutschland die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA). Ab 15. Januar 2025 soll die neue digitale Akte für Arztpraxen und Krankenhäuser zunächst in einigen Modellregionen erprobt werden, wie das Bundesgesundheitsministerium am Dienstag mitteilte. Vier Wochen später soll die elektronische Patientenakte dann für alle Versicherten, die nicht widersprechen, in die bundesweite Nutzung gehen.
Die elektronische Akte soll die Digitalisierung der medizinischen Versorgung einen großen Schritt voranbringen - nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums ist es aktuell das größte Digital-Projekt im Gesundheitswesen. Ressortchef Karl Lauterbach (SPD) sprach am Dienstag von einem "zentralen Anliegen, das die Medizin massiv verändern wird".
Lauterbach äußerte sich bei einer Veranstaltung, in der sein Ministerium die Werbe- und Informationskampagne für die elektronische Akte vorstellte. Das Ministerium schaltete bereits eine Info-Seite im Internet unter der Adresse www.ePA-Vorteile.de frei. Auch die Krankenkassen werden die Versicherten in den kommenden Monaten über die Änderungen informieren.
Die ePA wird für Patientinnen und Patienten ebenso wie für Ärzteschaft und Krankenhäuser Neuerungen und, laut Ministerium, auch viele Verbesserungen bringen. Bislang werden Befunde, Diagnosen und Verschreibungen für einen Patienten nur lokal in der Akte der behandelnden Arztpraxis dokumentiert. Andere Ärzte, bei denen der Patient in Behandlung ist, oder Krankenhäuser haben darauf keinen Zugriff, so dass ihnen wichtige Informationen entgehen können - etwa über Vorerkrankungen oder über Medikamenteneinnahme.
In Zukunft sollen solche Informationen in der ePA gespeichert werden, wo alle behandelnden Ärzte Zugriff auf solche Daten haben - vorausgesetzt, der Patient widerspricht dem nicht. Mit dem Start der ePA sollen alle Versicherten von Beginn an eine vollständige, weitestgehend automatisiert erstellte, digitale Medikationsübersicht erhalten. Ärztinnen und Ärzte können so besser nachvollziehen, welche Medikamente eingenommen werden. Das erhöht die Patientensicherheit, weil negative Wechselwirkungen mit anderen Arzneien vermieden werden können.
Darüber hinaus sind Ärztinnen und Ärzte laut Ministerium verpflichtet, mit Einführung der ePA auch Befundberichte aus medizinischen Untersuchungen und Behandlungen sowie Arztbriefe und Krankenhaus-Entlassbriefe, die sie im Rahmen der aktuellen Behandlung ihrer Patientinnen und Patienten erstellen, in der ePA zu speichern. Beim Arztwechsel, nach Zusatzuntersuchungen und nach Krankenhausaufenthalten liegen die erfassten Informationen künftig vor. Auch die Versicherten selbst können über eine App auf die Informationen zugreifen.
"Digitalisierung macht Medizin besser, ermöglicht individuelle Therapie und verhindert unerwünschte Nebenwirkungen", sagte Lauterbach. Deutschland habe die Digitalisierung im Gesundheitswesen "viel zu lange verschlafen".
Sollten Versicherte eine solche elektronische Akte nicht wollen, können sie Widerspruch dagegen einlegen. Die Krankenkassen sollen rechtzeitig darüber informieren, wie dies geschehen soll. Auch nach Anlegen der ePA ist ein Widerspruch möglich, die Akte wird dann gelöscht.
Lauterbach zeigte sich überzeugt, dass das neue digitale Angebot breite Akzeptanz findet. "Die Bevölkerung wird die Vorzüge der ePA sehr schnell kennenlernen", sagte er. "Die meisten werden es nutzen wollen."
Y.Bouchard--BTB