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Stark-Watzinger: Wurde kein förderrechtlicher Prüfauftrag verfolgt
Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) hat im Bundestag die Darstellung zurückgewiesen, dass in ihrem Ministerium ein umstrittener förderrechtlicher Prüfauftrag verfolgte wurde. Ihr sei es wichtig, "ganz klar zu sagen, dass in unserem Haus so etwas nicht stattfindet und auch nicht stattfinden wird", betonte sie am Mittwoch in einer Sitzung des Ausschusses für Bildung und Forschung. Hintergrund ist ein offener Brief von Hochschullehrenden, die sich am 8. Mai hinter pro-palästinensische Proteste an Universitäten gestellt hatten. Stark-Watzinger hatten diesen öffentlich scharf kritisiert.
Am 11. Juni machte dann ein Bericht des NDR-Magazins "Panorama" publik, dass innerhalb des Ministeriums eine Prüfung möglicher Konsequenzen, auch in Bezug auf Fördermittel, für die Unterzeichnenden des Briefes veranlasst wurde. In einem offenen Brief forderten daraufhin tausende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler den Rücktritt der Ministerin.
Diese reagierte am 16. Juni, indem sie die Verantwortung für die Prüfung ihrer Forschungsstaatssekretärin Sabine Döring zuwies und deren Entlassung ankündigte. Stark-Watzinger betonte zudem, dass ihr die Prüfung erst am 11. Juni infolge des NDR-Berichts "zur Kenntnis gekommen" sei. Mehrere Medien berichteten jedoch weiter, dass innerhalb des Bildungsministeriums auch eine Liste mit Unterzeichnenden des offenen Briefs, die direkt vom Ministerium gefördert werden, erstellt worden sei.
Im Bildungsausschuss schilderte die FDP-Politikerin nun drei verschiedene Vorgänge. Staatssekretärin Döring habe am 13. Mai die Fachebene des Ministeriums telefonisch mit "einer juristischen Prüfung" des Briefes beauftragt. Dies habe "als rechtliche und förderrechtliche Prüfung verstanden werden können". Eine Prüfung förderrechtlicher Konsequenzen sei aber von Döring nicht beabsichtigt gewesen und auch nicht weiterverfolgt worden.
"Eine solche Prüfung widerspricht den Prinzipien der Wissenschaftsfreiheit", betonte Stark-Watzinger. Diese sei ein hohes Gut unserer Demokratie und müsse verteidigt werden. Die FDP-Politikerin bekräftigte zudem, von einen möglichen förderrechtlichen Prüfauftrag vor dem NDR-Bericht keine Erkenntnis gehabt zu haben: "Ich habe diesen nicht erteilt und auch nicht gewollt."
Als zweiten Vorgang schilderte Stark-Watzinger eine "rechtliche Einordnung" des offenen Briefes, die sie "für notwendig" gehalten und am 17. Mai beauftragt habe. Diese ergab demnach, dass der Brief der Lehrenden "eindeutig von der Meinungsfreiheit gedeckt" war. Sie sehe die Inhalte des Dokuments "dennoch weiterhin kritisch", sagte die FDP-Politikerin.
Der dritte Vorgang dreht sich um die Liste mit vom Ministerium geförderten Unterzeichnenden des Briefes. Stark-Watzinger will nach eigener Aussage erst nach entsprechenden Medienberichten davon erfahren haben. Es habe sich um "einen komplett separaten Vorgang" innerhalb der Fachebene gehandelt, betonte sie. Die Liste sei erstellt worden, um "sprechfähig" gegenüber der Presse zu sein - aber "nicht von mir beauftragt". Wer den Auftrag gab, wollte Stark-Watzinger "zum Schutz von Mitarbeitern" den Abgeordneten auch auf mehrmalige Nachfragen nicht sagen.
Mehrere Parlamentarier übten scharfe Kritik an der Ministerin. Der CDU-Politiker Thomas Jarzombek sprach von einer "sehr aufgewühlten Wissenschaftscommunity" und einem "gravierenden Vertrauensschaden", der entstanden sei. "Was muss noch passieren, dass Sie zurücktreten", wollte der BSW-Abgeordnete Ali Al-Dailami von der Ministerin wissen. Diese sieht "dazu keine Veranlassung", wie sie erneut bekräftigte.
Stark-Watzinger muss sich am Nachmittag auch den Fragen der Abgeordneten im Bundestagsplenum stellen: Sie nimmt für die Bundesregierung an der Regierungsbefragung teil.
G.Schulte--BTB