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Bewährungsstrafe für Materiallieferungen an radikalislamische Gruppierung in Syrien
Das Hamburger Oberlandesgericht hat einen Angeklagten wegen Unterstützung einer als terroristischen Vereinigung eingestuften radikalislamischen Organisation in Syrien zu einem Jahr und einem Monat Haft auf Bewährung verurteilt. Es sah es nach Angaben einer Gerichtssprecherin am Donnerstag als erweisen an, dass der Beschuldigte vor mehr als zehn Jahren zwei unter anderem mit Ferngläsern, Internetroutern sowie Generatoren beladene Wagen über Griechenland nach Syrien zu der Gruppierung Ahrar al-Scham gebracht hatte.
Bei einem der Fahrzeuge handelte es sich demnach um einen Krankenwagen. Die Lieferungen des Manns waren laut Gericht primär als Hilfslieferungen für die Zivilbevölkerung gedacht, allerdings wusste dieser von den ebenfalls in den Autos transportierten militärisch nutzbaren Ausrüstungsgegenständen.
Das Urteil folgte nach einer Verständigung und entsprach weitgehend dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft. Diese hatte sich für eine zur Bewährung ausgesetzte Haftstrafe von einem Jahr und zwei Monaten ausgesprochen. Ahrar al-Scham ist eine islamistische Vereinigung, die damals im syrischen Bürgerkrieg kämpfte. Die Transporte erfolgten im Dezember 2013 und im April 2014.
M.Furrer--BTB