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Bundestag debattiert über Gesetz zur Reform der ambulanten Versorgung
Der Bundestag hat am Freitag zum ersten Mal über ein Gesetz zur Verbesserung der ambulanten Versorgung debattiert. Dieses ziele vor allem darauf, den erheblichen Mangel an Hausärzten in den Griff zu bekommen, sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am Freitag im Plenum. Um dies zu erreichen, sollen Hausärztinnen und -ärzten unter anderem mehr finanzielle Spielräume bekommen: Geplant ist eine sogenannte Entbudgetierung, bisherige Honorarobergrenzen würden damit wegfallen.
Lauterbach nannte dies die "wichtigste Reform" des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes. Der SPD-Politiker will mit diesem Gesetz auch die Gründung von kommunalen Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) erleichtern - diese seien "dringend notwendig". Auch der Zugang von Kindern und Jugendlichen zu Psychotherapie soll verbessert werden. Anträge auf solch eine Therapie sollen zudem künftig einfacher und flexibler möglich sein.
Ursprünglich im Gesetzentwurf vorgesehen war auch die Einführung von Gesundheitskiosken. Diese sollten niedrigschwellige Anlaufstellen in ärztlich unterversorgten ländlichen Gebieten und strukturschwachen Stadtvierteln sein. Lauterbach strich die Kioske aber aus dem Entwurf, um das Gesetz nicht unnötig aufzuhalten. Sie sollen jedoch im parlamentarischen Verfahren wieder in das Gesetz rein verhandelt werden.
Kritik kam von der Opposition. Der CDU-Gesundheitspolitiker Tino Sorge kritisierte das Gesetz unter anderem aufgrund des Fehlens der Kioske als "völlig entkernt". Er forderte weiter eine Endbudgetierung nicht nur bei Haus- sondern bei allen Fachärzten. Lauterbach messe hier "mit zweierlei Maß".
Der AfD-Abgeordnete Jörg Schneider beschrieb das Vorhaben von der Sache her als "nicht schlecht", es sei aber auch nicht "der große Wurf". Die Linken-Gesundheitspolitikerin Kathrin Vogler kritisierte das Gesetz als "lauterbachsches Klein-Klein", das den Herausforderungen nicht gerecht werde.
C.Meier--BTB