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"Ampel" will Strafen im Bundestag für Beleidigungen durch Abgeordnete verschärfen
Die Ampel-Parteien im Bundestag wollen die Strafen für die Beleidigung von Abgeordneten und Störungen während Plenar- oder Ausschusssitzungen verschärfen. Sie arbeiteten dazu einen Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung des Bundestags aus, der am Dienstagnachmittag von den Fraktionen von SPD, Grünen und FDP gebilligt werden soll. Demnach würde nach drei Ordnungsrufen innerhalb von drei Sitzungswochen automatisch ein Bußgeld fällig.
Dabei soll nach dem Entwurf auch die Höhe der Strafzahlungen auf 2000 Euro verdoppelt werden. Im Wiederholungsfall wären es entsprechend künftig 4000 Euro. Bei Störungen sollen darüber hinaus künftig auch Ausschussvorsitzende Mitglieder von Sitzungen ihrer Gremien ausschließen können.
Ordnungsrufe können wie bisher erteilt werden, wenn Abgeordnete "die Ordnung oder die Würde des Bundestages" verletzen. Klargestellt wird in dem Änderungsentwurf ausdrücklich, dass alle Redebeiträge und Äußerungen "vom gegenseitigen Respekt und von der Achtung der anderen Mitglieder sowie der Fraktionen geprägt" sollten. "Jegliche beleidigende oder diskriminierende, insbesondere rassistische oder sexistische Äußerungen oder Verhaltensweisen gegenüber einem anderen Mitglied oder Dritten sollen unterlassen werden."
Der Antrag von SPD, Grünen und FDP umfasst insgesamt 71 Seiten und sieht eine Reihe von Änderungen und Präzisierungen vor. In der Begründung wird darauf verwiesen, dass die Geschäftsordnung wesentlich auf noch vor mehr als 40 Jahren beschlossenen Regelungen beruht, die "nicht mehr der parlamentarischen Praxis" entsprächen und dieser teilweise sogar zuwiderliefen.
Rechte der Opposition sollen gestärkt werden, indem festgeschrieben wird, dass von Fraktionen verlangte öffentliche Anhörungen künftig innerhalb von zehn Sitzungswochen behandelt werden müssen. Diese Frist gibt es bisher nicht.
Die Abgeordneten von Parteien nationaler Minderheiten sollen zudem die Möglichkeit erhalten, sich bei Themen, welche die von ihnen vertretenden Minderheiten betreffen, stärker einzubringen. Mit Blick auf die Rechte des Petitionsausschusses wird festgehalten, dass dieser dem Bundestag empfehlen kann, eine Petition auf die Tagesordnung zu setzen, wenn diese mindestens 100.000 Unterstützerinnen und Unterstützer hat.
A.Gasser--BTB