-
Trump will jährliche US-Militärhilfe für Israel bis Jahresende beenden
-
Mondelez fordert Moo Free zur Namensänderung auf
-
Polizeigewerkschaft warnt vor Folgen einer AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt
-
Digitalisierung des Bundeswehr-Heeres verzögert sich und verteuert sich
-
Hernán Barcos verteidigt Familie gegen Vorwürfe von Ana Paula Consorte
-
Südafrikas Kommunalwahlen stehen im Zeichen kommunaler Versorgungskrisen
-
Polizeieinsätze gegen linke Proteste lösen Debatte über staatliche Härte aus
-
Fünfzehn Jahre nach dem NSU bleiben Fragen zu Unterstützern offen
-
Hakeem Jeffries steht vor dem Aufstieg zum mächtigsten Demokraten im Kongress
-
Demokraten gewinnen in Texas Senatssitz und Gouverneursamt
-
Demokraten erobern bei US-Zwischenwahlen beide Kongresskammern
-
Abdul El-Sayed gewinnt Senatssitz in Michigan und schreibt Geschichte
-
Trump signalisiert nach Midterms Gesprächsbereitschaft mit den Demokraten
-
Tasio offenbart Damián seine Beziehung zu Paula in 'Sueños de libertad'
-
Die Pitch-Präsentationen und Keynote-Redner für Blue Magic Netherlands am 17. November stehen fest
-
Wer immer funktioniert, muss nicht noch besser werden
-
US-Midterm-Wahl: Trumps Macht und die Rolle des Kongresses unter Druck
Verteidigung fordert Freispruch in zweitem Prozess um Anschlag auf Asylheim 1991
Im zweiten Prozess um einen tödlichen Brandanschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft im saarländischen Saarlouis im Jahr 1991 hat die Verteidigung vor dem Oberlandesgericht Koblenz am Dienstag Freispruch für den Angeklagten gefordert. Der Mann, ein Bekannter des mutmaßlichen Haupttäters, soll damals eine Führungsfigur in der örtlichen Skinheadszene gewesen sein. Ihm wird vorgeworfen, den Haupttäter vor der Tat beeinflusst und bestärkt zu haben.
Bei dem Feuer im September 1991 wurde der damals 27 Jahre alte Asylbewerber Samuel Yeboah getötet. Zwei weitere Bewohner sprangen aus dem Fenster der Unterkunft und brachen sich dabei Knochen. 18 Bewohner konnten sich unverletzt retten.
32 Jahre nach der Tat wurde im Oktober Peter S. als Haupttäter zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten verurteilt, das Urteil gegen ihn ist aber noch nicht rechtskräftig. S. soll rechtextremistisch motiviert gewesen sein. Der nun vor Gericht stehende Peter St. soll ihn bei einem Treffen in einer Kneipe unmittelbar vor dem Verbrechen motiviert haben.
Die Bundesanwaltschaft forderte am Montag sechseinhalb Jahre Haft wegen Beihilfe zu Mord und versuchtem Mord für ihn. St. hatte zunächst in Untersuchungshaft gesessen, kam im März allerdings auf freien Fuß. Grund hierfür war eine Aussage eines wichtigen Zeugen, die Zweifel an einem dringenden Tatverdacht weckte. Dessen Angaben nach hatte der Angeklagte damals nicht konkret zu einem Anschlag aufgerufen.
Nach dem Anschlag von 1991 blieben die Ermittlungen zunächst ohne Erfolg und wurden eingestellt. Der Fall galt als bekanntester ungelöster extremistischer Mordfall Deutschlands. Erst vor rund drei Jahren wurden die Ermittlungen wegen neuer Erkenntnisse wieder aufgenommen, die Bundesanwaltschaft übernahm den Fall. Das Urteil gegen St. soll am Dienstag kommender Woche fallen.
O.Bulka--BTB