-
Verdacht auf Spionage: Ehemaliger BND-Präsident Hanning in Untersuchungshaft
-
Drittes Vorgespräch über Rot-Grün-Rot in Berlin - Warnungen vor Koalition
-
Kabinett beschließt Gesetz zum besseren Schutz von Opfern häuslicher Gewalt
-
Neue Stromleitung in Moldau wird nach US-Präsident Trump benannt
-
CDU nach Wahl von AfD-Landtagspräsident Rausch unter Druck
-
Statue eines nackten Donald Trump sorgt für Aufsehen im EU-Parlament
-
DFB-Newcomerin Baum: "Kindheitstraum in Erfüllung gegangen"
-
Mutmaßlicher Spionagefall um Hanning: Aserbaidschan protestiert bei Bundesregierung
-
Klage für bessere Luft: Bundesgericht befragt europäische Richter
-
Steinmeier zum Staatsbesuch in Frankreich: Raumfahrt und Verteidigung
-
Raffineriemargen von Shell erreichen Rekordhoch
-
"Wertschätzung unfassbar groß": BVB vor Verlängerung mit Kovac
-
Tankrabatt kommt größtenteils bei Autofahrern an - Spritpreise deutlich gesunken
-
Schülerproteste nehmen leicht ab - Schockgranaten vorerst tabu
-
Weiterer Beratungsbedarf: Einsetzung von Pflegekommission verzögert sich
-
Polizei entdeckt Plantage mit 290 Cannabispflanzen in Wohnhaus in Düsseldorf
-
14 Tote bei russischem Raketenangriff auf Wohngebäude im Norden der Ukraine
-
Spionageverdacht: Früherer BND-Präsident Hanning in Untersuchungshaft
-
Tonnenweise Gold zu Geldwäsche in Türkei gebracht: Kriminelles Netzwerk aufgeflogen
-
Spiegelmoleküle: Nobelpreis für Chemie geht an Forscher aus Frankreich und Japan
-
Schmerzerfülltes Gedenken in Israel am dritten Jahrestag des Hamas-Überfalls
-
Kovac-Kritik an langer Pause - Schlotterbeck fraglich
-
Thüringer Landtag: AfD-Fraktion scheitert mit Vorstoß für Neuwahlen
-
Kabinett: Autobahn GmbH soll künftig Kredite aufnehmen können
-
Mitglied von russischer Hackergruppe festgenommen und nach Deutschland ausgeliefert
-
Rubio: Iran kontrolliert Straße von Hormus nicht mehr vollständig
-
Urteil: A 445 zwischen Hamm und Werl kann gebaut werden
-
Prozess gegen Anführer von Reichsbürgergruppe Königreich Deutschland ab November
-
Thüringens Ministerpräsident Voigt kämpft nicht mehr um Doktortitel
-
Mehr Schutz für Opfer digitaler Gewalt: Kabinett beschließt Gesetz
-
Handel mit verbotenem Dopingmittel Ibutamoren: Bundesgerichtshof urteilt im Dezember
-
Nobelpreis für Chemie geht an Forscher aus Frankreich und Japan
-
Ryanair stellt Betrieb am Flughafen Bremen ein
-
Studie: Mehr als ein Drittel der Studierenden in Deutschland von Armut betroffen
-
"Einer der abscheulichsten Angriffe": 15 Tote bei russischen Attacken auf die Ukraine
-
Verbände: Angekündigte Maßnahmen zur Staatsmodernisierung müssen zügig ankommen
-
KI-gestützte Angriffe: Deutsche Unternehmen bislang schlecht gerüstet
-
Nach fehlgeschlagener Hinrichtung: US-Todeskandidatin Pike wieder bei Bewusstsein
-
Japanische Brauereiriesen wegen Verdachts auf Bierpreiskartell durchsucht
-
Terrorverdacht: Haftbefehl gegen weiteren eritreischen Regierungsgegner
-
"Lang lebe König Messi": Pressestimmen zu Messis Abschied
-
Prien: CDU-Stimmen für AfD-Politiker Rausch wären "vollkommen inakzeptabel"
-
Hundesteuer-Einnahmen weiterhin auf hohem Niveau
-
Jahrestag des Hamas-Großangriffs: Appelle für entschlossenen Einsatz gegen Antisemitismus
-
Übernahme von Warner Bros durch Paramount vollzogen
-
Neue Strategie: Porsche will weniger Autos verkaufen - aber dafür teurer
-
Niedersächsischer Landtag hebt Immunität von SPD-Fraktionschef Politze auf
-
Nach schweren Verletzungen: Frankreichs Regierung setzt Einsatz von Schockgranaten aus
-
Drohnenangriff auf Schiffe: Bulgarische Rettungskräfte stellen Suche nach Seeleuten ein
-
Möglicher Pest-Todesfall in Russland: USA und WHO fordern Aufklärung
Weitere Verfassungsbeschwerde gegen Cum-Ex-Urteil scheitert in Karlsruhe
Eine Verfassungsbeschwerde der Warburg Bank gegen die Einziehung von 176 Millionen Euro im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften ist gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht nahm sie nicht zur Entscheidung an, wie es am Freitag in Karlsruhe mitteilte. Die von einer Beteiligungsgesellschaft der Bank angegriffene Übergangsvorschrift sei ausnahmsweise "wegen überragender Belange des Gemeinwohls" zulässig und mit dem Grundgesetz vereinbar. (Az. 2 BvR 2194/21)
Das Landgericht Bonn ordnete im Jahr 2020 an, dass die Bank 176 Millionen Euro zurückzahlen müsse. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Urteil später und entschied, dass Cum-Ex-Geschäfte strafbar seien. Die Bank hatte das Geld bereits erstattet.
Mit Cum-Ex wird das Verschieben von Aktien rund um einen Dividenden-Stichtag herum bezeichnet - um sich vom Staat Kapitalertragsteuer "zurückzahlen" zu lassen, die erst gar nicht gezahlt wurden. Bundesweit wird gegen Hunderte Beschuldigte ermittelt, in Bonn steht seit einigen Wochen die mutmaßliche Schlüsselfigur Hanno Berger vor Gericht.
Der Bundesgerichtshof war bei seinem Urteil im Juli 2021 der Auffassung, dass die Einziehung der 176 Millionen trotz möglicher Verjährung in einigen Fällen möglich sei und berief sich unter anderem auf die Übergangsvorschrift. Die Bank beklagte daraufhin vor dem Verfassungsgericht, dass rückwirkend belastende Gesetze verboten seien und die BGH-Entscheidung einen Verstoß gegen dieses Verbot darstelle.
Damit hatte sie aber keinen Erfolg. Zwar führe die Übergangsvorschrift tatsächlich zu einer sogenannten Rückwirkung von Rechtsfolgen, erklärte das Verfassungsgericht nun. Der Gesetzgeber habe damit aber eine Lücke schließen wollen.
Die "Störungen der Vermögensordnung" durch die Steuerhinterziehungen solle beseitigt und deutlich gemacht werden, dass sich Straftaten nicht lohnen. Dieses Ziel sei legitim und überragend wichtig. Das Interesse der Allgemeinheit gehe hier vor.
Bereits im Dezember waren zwei Anteilseigner der Warburg-Bank mit einer Verfassungsbeschwerde gegen Urteile wegen Cum-Ex-Geschäften gescheitert.
C.Kovalenko--BTB