-
Regierung baut Drohnenabwehr an Flughäfen aus - Absage an Bundeswehr-Einsatz
-
Präsident von Ceuta will Migranten bis zu ihrer Ausweisung internieren
-
Mindestens 18 Tote bei schwerem Erdbeben in Kolumbien
-
US-Demokratin Alexandria Ocasio-Cortez lässt Eizellen einfrieren
-
Feuerwehren in Südeuropa im Einsatz gegen Waldbrände
-
"Bild": Konkrete DNA-Spur im Fall von Leipziger Drohnen-Attacke ermittelt
-
Verletzte bei schwerem Erdbeben in Kolumbien
-
Stuttgart holt Stürmer Pejcinovic aus Wolfsburg
-
OVG: Waffenentzug bei AfD-Mitgliedern in Sachsen-Anhalt rechtskräftig bestätigt
-
Versehentlich Tod des Königs gemeldet: Britischer Sender verstieß gegen Regeln
-
Binnenschiffer: Rhein könnte bald nicht mehr durchgängig befahrbar sein
-
Bund will NS- und SED-Gedenkstätten stärker fördern
-
Anschlag auf italienischen Journalisten: Mutmaßlicher Auftraggeber festgenommen
-
Regierung baut Drohnenabwehr an Flughäfen aus - aber Absage an Bundeswehr-Einsatz
-
"Lust am Fußball verloren": Karius erinnert sich an dunkle Zeit
-
Medien: Kane vor Vertragsverlängerung
-
Erneut Waldbrand nahe Athen ausgebrochen - Waldbrand in Südfrankreich unter Kontrolle
-
Linke befürchtet durch Regierungspolitik drastische Zunahme von Armut
-
Schon fast 1000 Übergriffe: DB Regio kündigt Tonaufnahmen bei Bodycams an
-
Drohnenabwehr an Flughäfen: Regierung weist Forderung nach Bundeswehreinsatz zurück
-
Erste vertriebene syrische Kurden kehren in Gebiet an der Grenze zur Türkei zurück
-
Explosion bei Böllerclub in Wohnhaus: Acht Verletzte in Nordrhein-Westfalen
-
13 Tote und 75 Verletzte bei ukrainischem Drohnenangriff in Zentralrussland
-
E-Mail-Anbieter: Weniger Spam im ersten Halbjahr - dafür aber gezielter
-
Gewaltverbrechen an 19-Jähriger: Mordanklage gegen Jugendlichen in Mannheim
-
FC Bayern: Saibari erstmals im Training
-
Schwimm-EM: Starker Start für Märtens
-
Uefa und zwei weitere Fußballdachverbände erhöhen mit Brief Druck auf Infantino
-
Wegen Patientenmorden verurteilter Krankenpfleger: Rund 140 weitere Verdachtsfälle
-
13 Tote bei ukrainischem Drohnenangriff in Zentralrussland
-
Leichtathletik-EM: Starke Mabry erreicht Finale als Beste
-
Goldener Schuh: Verleihung für Kane am 19. August
-
Leichtathletik-EM: Starke Mabry erreicht Finale
-
Kampf gegen Geldwäsche: Klingbeil will Beschlagnahme von Vermögen erleichtern
-
Drohnenabwehr an Flughäfen: Ministerpräsident Günther für Einsatz der Bundeswehr
-
30-Jähriger nach Streit an Bahnhof Zoo erschossen: Täter in Berlin flüchtig
-
Sonnenfinsternis: Forscher untersuchen Auswirkungen auf Navigation und Funksysteme
-
Wegen Patientenmorden verurteilter Krankenpfleger: Rund 120 weitere Verdachtsfälle
-
"Vertrauen gebrochen": UEFA und Co. legen gegen Infantino nach
-
SCANDIC TRADE Ultimate 2.6 är färdigutvecklat – SNC SCANDIC ECO-Systemet är nu komplett
-
SCANDIC TRADE Ultimate 2.6 je hotový – systém SNC SCANDIC ECO je kompletní
-
SCANDIC TRADE Ultimate 2.6 jest gotowy – system SNC SCANDIC ECO jest kompletny
-
تم الانتهاء من تطوير SCANDIC TRADE Ultimate 2.6 – وبذلك أصبح نظام SNC SCANDIC ECO متكاملاً
-
SCANDIC TRADE Ultimate 2.6が完成――SNC SCANDIC ECOシステムが完成しました
-
स्कैंडिक ट्रेड अल्टीमेट 2.6 अब पूरा हो गया है – SNC स्कैंडिक इको-सिस्टम अब पूरी तरह से चालू है।
-
SCANDIC TRADE Ultimate 2.6이 완성되었습니다 – SNC SCANDIC ECO-시스템이 완성되었습니다
-
Rückreisewelle nimmt Fahrt auf: ADAC rechnet erneut mit Staus an Wochenende
-
Bericht: Spreng-Drohne flog direkt auf ukrainische Frachtmaschine zu
-
Behörden: Zwölf Tote bei ukrainischem Drohnenangriff in Zentralrussland
-
SCANDIC TRADE Ultimate 2.6 已正式推出——SNC SCANDIC ECO 系統現已完整建置
Weitere Verfassungsbeschwerde gegen Cum-Ex-Urteil scheitert in Karlsruhe
Eine Verfassungsbeschwerde der Warburg Bank gegen die Einziehung von 176 Millionen Euro im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften ist gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht nahm sie nicht zur Entscheidung an, wie es am Freitag in Karlsruhe mitteilte. Die von einer Beteiligungsgesellschaft der Bank angegriffene Übergangsvorschrift sei ausnahmsweise "wegen überragender Belange des Gemeinwohls" zulässig und mit dem Grundgesetz vereinbar. (Az. 2 BvR 2194/21)
Das Landgericht Bonn ordnete im Jahr 2020 an, dass die Bank 176 Millionen Euro zurückzahlen müsse. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Urteil später und entschied, dass Cum-Ex-Geschäfte strafbar seien. Die Bank hatte das Geld bereits erstattet.
Mit Cum-Ex wird das Verschieben von Aktien rund um einen Dividenden-Stichtag herum bezeichnet - um sich vom Staat Kapitalertragsteuer "zurückzahlen" zu lassen, die erst gar nicht gezahlt wurden. Bundesweit wird gegen Hunderte Beschuldigte ermittelt, in Bonn steht seit einigen Wochen die mutmaßliche Schlüsselfigur Hanno Berger vor Gericht.
Der Bundesgerichtshof war bei seinem Urteil im Juli 2021 der Auffassung, dass die Einziehung der 176 Millionen trotz möglicher Verjährung in einigen Fällen möglich sei und berief sich unter anderem auf die Übergangsvorschrift. Die Bank beklagte daraufhin vor dem Verfassungsgericht, dass rückwirkend belastende Gesetze verboten seien und die BGH-Entscheidung einen Verstoß gegen dieses Verbot darstelle.
Damit hatte sie aber keinen Erfolg. Zwar führe die Übergangsvorschrift tatsächlich zu einer sogenannten Rückwirkung von Rechtsfolgen, erklärte das Verfassungsgericht nun. Der Gesetzgeber habe damit aber eine Lücke schließen wollen.
Die "Störungen der Vermögensordnung" durch die Steuerhinterziehungen solle beseitigt und deutlich gemacht werden, dass sich Straftaten nicht lohnen. Dieses Ziel sei legitim und überragend wichtig. Das Interesse der Allgemeinheit gehe hier vor.
Bereits im Dezember waren zwei Anteilseigner der Warburg-Bank mit einer Verfassungsbeschwerde gegen Urteile wegen Cum-Ex-Geschäften gescheitert.
C.Kovalenko--BTB