-
Möglicher Pestfall in Russland: WHO kann keine umfassende Risikobewertung vornehmen
-
Sachsen-Anhalt: SPD beendet Initiative für Regierungsbildung an AfD vorbei
-
Nur noch Platz 13: DFB-Team rutscht weiter ab
-
Lange Themenliste: Koalitionsausschuss in Berlin zusammengekommen
-
Jahrestag des Hamas-Angriffs: Appelle für entschlossenen Einsatz gegen Antisemitismus
-
Nach fehlgeschlagener Hinrichtung von Christa Pike: Streit um Exekution in Texas
-
Mindestens 24 Tote bei russischen Angriffen in der Ukraine - darunter vier Kinder
-
Netanjahu am Jahrestag: "Wir werden alle Mörder zur Rechenschaft ziehen"
-
Gedenken an 7. Oktober: Dobrindt warnt vor Antisemiten an der Regierung
-
Steinmeier vor Besuch in Frankreich: Internationale Entwicklung macht uns Sorge
-
Russischer Hacker in Japan festgenommen: 28-Jähriger nach Deutschland ausgeliefert
-
Trotz Handelshürden: Globalisierung erreicht laut Studie dank KI-Boom Rekordwert
-
Jahrestag des Hamas-Überfalls: New Yorks Bürgermeister wirft Israel "Genozid" vor
-
Mögliche Puma-Sichtung nahe München: Polizei übernimmt Spurensuche
-
Verdacht auf Spionage: Ehemaliger BND-Präsident Hanning in Untersuchungshaft
-
Drittes Vorgespräch über Rot-Grün-Rot in Berlin - Warnungen vor Koalition
-
Kabinett beschließt Gesetz zum besseren Schutz von Opfern häuslicher Gewalt
-
Neue Stromleitung in Moldau wird nach US-Präsident Trump benannt
-
CDU nach Wahl von AfD-Landtagspräsident Rausch unter Druck
-
Statue eines nackten Donald Trump sorgt für Aufsehen im EU-Parlament
-
DFB-Newcomerin Baum: "Kindheitstraum in Erfüllung gegangen"
-
Mutmaßlicher Spionagefall um Hanning: Aserbaidschan protestiert bei Bundesregierung
-
Klage für bessere Luft: Bundesgericht befragt europäische Richter
-
Steinmeier zum Staatsbesuch in Frankreich: Raumfahrt und Verteidigung
-
Raffineriemargen von Shell erreichen Rekordhoch
-
"Wertschätzung unfassbar groß": BVB vor Verlängerung mit Kovac
-
Tankrabatt kommt größtenteils bei Autofahrern an - Spritpreise deutlich gesunken
-
Schülerproteste nehmen leicht ab - Schockgranaten vorerst tabu
-
Weiterer Beratungsbedarf: Einsetzung von Pflegekommission verzögert sich
-
Polizei entdeckt Plantage mit 290 Cannabispflanzen in Wohnhaus in Düsseldorf
-
14 Tote bei russischem Raketenangriff auf Wohngebäude im Norden der Ukraine
-
Spionageverdacht: Früherer BND-Präsident Hanning in Untersuchungshaft
-
Tonnenweise Gold zu Geldwäsche in Türkei gebracht: Kriminelles Netzwerk aufgeflogen
-
Spiegelmoleküle: Nobelpreis für Chemie geht an Forscher aus Frankreich und Japan
-
Schmerzerfülltes Gedenken in Israel am dritten Jahrestag des Hamas-Überfalls
-
Kovac-Kritik an langer Pause - Schlotterbeck fraglich
-
Thüringer Landtag: AfD-Fraktion scheitert mit Vorstoß für Neuwahlen
-
Kabinett: Autobahn GmbH soll künftig Kredite aufnehmen können
-
Mitglied von russischer Hackergruppe festgenommen und nach Deutschland ausgeliefert
-
Rubio: Iran kontrolliert Straße von Hormus nicht mehr vollständig
-
Urteil: A 445 zwischen Hamm und Werl kann gebaut werden
-
Prozess gegen Anführer von Reichsbürgergruppe Königreich Deutschland ab November
-
Thüringens Ministerpräsident Voigt kämpft nicht mehr um Doktortitel
-
Mehr Schutz für Opfer digitaler Gewalt: Kabinett beschließt Gesetz
-
Handel mit verbotenem Dopingmittel Ibutamoren: Bundesgerichtshof urteilt im Dezember
-
Nobelpreis für Chemie geht an Forscher aus Frankreich und Japan
-
Ryanair stellt Betrieb am Flughafen Bremen ein
-
Studie: Mehr als ein Drittel der Studierenden in Deutschland von Armut betroffen
-
"Einer der abscheulichsten Angriffe": 15 Tote bei russischen Attacken auf die Ukraine
-
Verbände: Angekündigte Maßnahmen zur Staatsmodernisierung müssen zügig ankommen
Verfassungsbeschwerden gegen Auslieferungen nach Schweden und in Türkei erfolgreich
Wenn bestimmte Fragen ungeklärt sind, müssen Gerichte vor Entscheidungen über eine Auslieferung diese dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Klärung vorlegen. Zwei Männer seien in ihrem Recht auf den gesetzlichen Richter verletzt worden, weil dies nicht geschehen sei, erklärte das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch in Karlsruhe. Es ging um einen Afghanen und einen Türken, die nach Schweden und in die Türkei abgeschoben werden sollten. (Az. 2 BvR 2069/21 und 2 BvR 1713/21)
Der Afghane leidet laut Verfassungsgericht an einer paranoiden Schizophrenie, die in Afghanistan nicht behandelt werden konnte. 2017 kam er nach Schweden, ein Jahr später wurde er dort zu einer freiheitsentziehenden Maßregel der "rechtspsychiatrischen Fürsorge" verurteilt. Er reiste aber im darauffolgenden Jahr nach Deutschland aus. Die schwedischen Behörden beantragten auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls, ihn nach Schweden zurückzubringen, um die Maßregel weiter zu vollstrecken.
In Deutschland war der Mann zuerst in einer psychiatrischen Klinik untergebracht, das Oberlandesgericht Düsseldorf ordnete danach seine Festnahme und die Überstellung nach Schweden an. Der Beschwerdeführer beantragte aber, den Auslieferungshaftbefehl außer Vollzug zu setzen, damit er in Deutschland weiterbehandelt werden könne. Er argumentierte, dass seine Gesundheit sonst gefährdet sei.
Das Oberlandesgericht lehnte dies ab, woraufhin sich die Symptome des Afghanen wieder verschlimmerten und er erneut in eine Klinik kam. Seine Auslieferung nach Schweden wurde für zulässig erklärt unter der Voraussetzung, dass er von dort nicht nach Afghanistan abgeschoben werden dürfe.
Allerdings seien bislang einige Fragen zur Überstellung psychisch kranker Menschen europarechtlich nicht vollständig geklärt, entschied das Bundesverfassungsgericht - beispielsweise ob eine drohende weitere Gesundheitsschädigung ein Hindernis für die Überstellung sei. Danach hätte das Düsseldorfer Gericht den EuGH fragen müssen.
Ähnlich war es im zweiten Fall. Hier ging es um einen Türken, der 2010 zunächst in Italien als Flüchtling anerkannt wurde. Die türkischen Behörden schrieben ihn allerdings über Interpol zur Festnahme aus - er soll bei einem Streit seine Mutter mit einem Gewehrschuss getroffen haben, an dem sie später starb. Der Mann wurde 2020 in Deutschland festgenommen.
Er bestreitet allerdings die Tat und gibt an, als Mitglied der als terroristische Vereinigung eingestuften Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) politisch verfolgt zu werden. Das Oberlandesgericht Hamm ordnete dennoch die Auslieferung an.
Zuvor hätte es jedoch den EuGH fragen müssen, ob das angesichts der Anerkennung des Türken als Flüchtling in Italien möglich gewesen sei, erklärte das Bundesverfassungsgericht nun. Beide Oberlandesgerichte müssten sich erneut mit den Fällen befassen.
M.Ouellet--BTB