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Anwohner an Umleitungsstrecken von Bundesfernstraßen sollen Staatshilfe bekommen
Bei Umleitungen leiden die Anwohnerinnen und Anwohner stark und teils jahrelang. Wenn sie Lärmschutzfenster einbauen oder andere Schallschutzmaßnahmen ergreifen, soll künftig der Bund die Ausgaben dafür erstatten. Das kündigte Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) am Mittwoch nach der Kabinettssitzung an. Das neue Gesetz soll demnach erstmals beim geplanten Neubau der Talbrücke Rahmede in Lüdenscheid greifen.
Voraussetzung für eine Erstattung von Mitteln für den Lärmschutz ist, dass eine Bundesfernstraße, für die der Bund zuständig ist, voll gesperrt werden muss, wie Wissing erklärte. Die ausgewiesenen Umleitungsstrecken hingegen müssten nicht in der Baulast des Bundes stehen.
"Die Ressortabstimmung ist abgeschlossen, der Entwurf wird nun an Bundestag und Bundesrat weitergeleitet. Ziel ist es, das Gesetzgebungsverfahren schnellstmöglich – noch vor der Sommerpause – abzuschließen", kündigte Wissing an.
In Lüdenscheid berief Wissing zudem erstmals bei einem Großprojekt einen Bürgerbeauftragten, der Anliegen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft "schnell an die zuständigen Stellen vermitteln und in alle Richtungen kommunizieren" soll. Es ist der Bürgermeister der Stadt, Sebastian Wagemeyer. Ein vom Bund finanziertes Bürgerbüro habe vor wenigen Tagen die Arbeit aufgenommen, teilte Wissing mit.
J.Horn--BTB