-
McLaren erprobt beim Saisonfinale bereits Lösungen für 2027
-
Berlin wird Austragungsort der Handball-Weltmeisterschaft 2029
-
Gregor Gysi fordert Ausschluss von Vanessa Emde aus der Linksfraktion
-
Prozess gegen früheren Lehrer wegen mutmasslicher Vergewaltigung einer Schülerin
-
Berliner Weihnachtsbaum erreicht nach Panne auf der A10 den Gendarmenmarkt
-
Stephen Miller übernimmt nach republikanischer Wahlniederlage Trumps Stabsführung
-
Benzinpreis fällt in der Schweiz erstmals seit August unter zwei Franken
-
Novartis prüft Tumormeldungen nach Behandlungen mit Zolgensma
-
Wenn die Enkelbetreuung Grosseltern an die Belastungsgrenze bringt
-
Ronaldinho und Del Piero begeistern 24.000 Zuschauer im Letzigrund
-
Kürbis-Pancakes bringen herbstliche Aromen auf den Brunchtisch
-
Miro Muheims Distanztreffer sorgt in der Bundesliga für Aufsehen
-
Geplantes Ende der 50-Euro-Grenze beim Einkauf in Deutschland polarisiert
-
USA setzen Millionenbelohnung für Hinweise zu Irans Atomprogramm aus
-
Maximilian Streule schafft nach Herzoperation den Sprung ins Nationalteam
-
Unfall und brennendes Auto führen auf der A1 bei Härkingen zu Stau
-
Nach Tod von 14 Pferden erhält betroffene Familie mehr als 60.000 Franken
-
Werkstattbrand in Giebenach verursacht hohen Sachschaden
-
Flucht vor Polizei endet in Andwil mit schwerem Unfall an Wohnhaus
-
Kalabrien verschenkt leerstehende Häuser zur Bekämpfung der Abwanderung
-
Essbare Pilze im November: Guide für Sicherheit und Identifikation
-
Demokraten in Texas: Neue Hoffnung für das Gesundheitswesen nach historischem Wahlsieg
-
Tägliche digitale Rätsel: Sudoku, Wordle und Kreuzworträtsel der Badischen Zeitung
-
BCP-CEO fordert flexiblere Wohnkredite für volatile Arbeitsmärkte
-
Adam Hart stirbt mit 82 – Architekt von Dalstons Gillett Square und Jazz-Enthusiast
-
Parkdean Resorts: Februar-Halbzeit-Urlaube ab 129 Pfund
-
Rechnungshof kritisiert Wiener Zeitung: Exzessive Gehälter und Interessenkonflikte
Bundesgerichtshof: Urteil gegen ehemalige KZ-Sekretärin rechtskräftig
Die ehemalige KZ-Sekretärin Irmgard F. ist mit der Revision gegen ihre Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord in mehr als zehntausend Fällen vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gescheitert. Der BGH bestätigte am Dienstag das Urteil des Landgerichts Itzehoe, mit dem F. zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden war. F. hatte 1943 bis 1945 im Konzentrationslager (KZ) Stutthof gearbeitet.
Dort hielt die SS während des Zweiten Weltkriegs mehr als hunderttausend Menschen unter erbärmlichen Bedingungen gefangen. Etwa 65.000 starben nach Erkenntnissen von Historikern. Das KZ Stutthof bei Danzig war berüchtigt für eine völlig unzureichende Versorgung der Gefangenen, die von den Verantwortlichen zu Tötungszwecken absichtlich herbeigeführt wurde. Es gab dort auch Gaskammern und eine Genickschussanlage, in der kranke und zur Zwangsarbeit nicht mehr fähige Gefangene systematisch und gezielt getötet wurden.
F. war während ihrer Arbeit im Geschäftszimmer des Lagerkommandanten erst 18 bis 19 Jahre alt, weswegen sie zu einer Jugendstrafe verurteilt wurde. Gegen das Urteil aus Itzehoe wandte sie sich an den BGH, um es überprüfen zu lassen. Dieser bestätigte ihre Verurteilung nun.
L.Dubois--BTB