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Hessische AfD-Fraktion scheitert mit zwei Anträgen vor Landesverfassungsgericht
Die hessische AfD-Fraktion ist mit zwei Anträgen zum Umgang der hessischen Landesregierung mit Gesetzentwürfen vor dem Landesverfassungsgericht gescheitert. Diese seien unzulässig, teilte der hessische Staatsgerichtshof am Dienstag in Wiesbaden mit. Die Fraktion hätte konkretere Anträge stellen müssen. Eine allgemeine Handlung der Landesregierung könne nicht angegriffen werden.
Die AfD-Fraktion hatte sich gerichtlich gegen die teilweise geübte Praxis der Landesregierung gewandt, Gesetzesentwürfe bei der Ministerialverwaltung ausarbeiten zu lassen und diese ohne Kostenerstattung den Regierungsfraktionen zur eigenen Nutzung zu überlassen. Die Fraktion monierte, dies verstoße das gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung der Fraktionen und den Grundsatz der Organtreue.
Sie forderte, diese Praxis als verfassungswidrig feststellen und verbieten zu lassen. Der Staatsgerichtshof wies den Antrag zurück, weil nur eine konkrete Maßnahme oder Unterlassung vor dem Verfassungsgericht verhandelt werden könne. Eine abstrakte Rechtsfrage könne nicht per Verfassungsstreit beantwortet werden.
Das Gericht wies auch den zweiten Antrag der AfD-Fraktion zurück, in dem sie der Landesregierung den derzeitigen Umgang mit in der Ministerialverwaltung ausgearbeiteten Gesetzesentwürfen verbieten lassen wollte. Der Staatsgerichtshof könne nur feststellen, hieß es. Das Verbot sei ein unzulässiges Rechtsschutzziel.
N.Fournier--BTB