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SPD will Komplettverbot für Tragen von Messern "ergebnisoffen" diskutieren
Die SPD erwägt in der Debatte über Angriffe mit Messern in Deutschland nun auch ein generelles Verbot, diese in der Öffentlichkeit zu tragen. "Ein Komplettverbot muss man ergebnisoffen diskutieren", sagte Fraktionsvize Dirk Wiese der "Rheinischen Post" (Mittwochsausgabe). Allerdings müssten auch mögliche Ausnahmen berücksichtigt werden, er denke dabei "insbesondere an Handwerker und Jäger".
Umgekehrt plädierte Wiese für verschärfte Vorgaben für bestimmte Personengruppen, etwa für Menschen, die bereits straffällig geworden sind. Zudem müssten Verstöße konsequent geahndet werden. "Wenn ich sehe, wie schnell zum Beispiel Täter nach den Krawallen in Großbritannien zu empfindlichen Haftstrafen verurteilt wurden, sollten wir dafür sorgen, dass auch bei uns die Strafe auf dem Fuße folgt", sagte der SPD-Politiker.
Laut einer Forsa-Umfrage für das Magazin "stern" befürworten 82 Prozent der Deutschen die Pläne von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) für Einschränkungen beim Tragen und Mitführen von längeren Messern. 16 Prozent lehnen dies demnach ab, zwei Prozent äußerten dazu keine Meinung. Forsa befragte am 8. und 9. August 1001 Bürgerinnen und Bürger.
Faeser will in der Öffentlichkeit nur noch Messer bis zu einer Klingenlänge von sechs Zentimeter zulassen. Bisher greift ein Verbot ab einer Länge von zwölf Zentimeter. Zudem sollen Springmesser generell verboten werden - bisher gibt es davon Ausnahmen. Die Höchstlänge von sechs Zentimeter begründet das Innenministerium damit, dass Stiche mit einer längeren Klinge schwere innere Verletzungen der Organe im Bauch- und Brustbereich verursachen können.
Als "Führen" eines Messers gilt laut Paragraf 42a des Waffengesetzes, wenn jemand im öffentlichen Raum "die tatsächliche Gewalt über das Messer ausübt". Ein Besitzverbot gilt hingegen nur für bestimmte Arten von Messern, die als besonders gefährlich eingestuft werden wie zum Beispiel die meisten Springmesser, Klappmesser, deren Klinge einhändig festgestellt werden kann, oder bestimmte Messer, die in harmlos wirkenden Gegenständen versteckt sind.
Wo das Führen von Messern bereits verboten ist, gibt es meistens Ausnahmeregelungen für bestimmte Anwendungsbereiche oder Personengruppen. Zudem gibt es Grauzonen, in denen Messer auch mit längerer Klinge in der Praxis häufig toleriert werden. Dazu zählen etwa das Fleischmesser beim Grillen im Stadtpark oder der Transport des frisch gekauften Küchenmessers nach Hause. Umgekehrt gelten an bestimmten Orten oder bei Veranstaltungen bereits komplette Verbote für alle Messer.
S.Keller--BTB