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Mehr Abschiebungen im ersten Halbjahr - aber 60 Prozent der Versuche abgebrochen
Die Zahl der Abschiebungen ist im ersten Halbjahr um gut ein Fünftel gestiegen. Wie ein Sprecher des Bundesinnenministerium der Nachrichtenagentur AFP am Dienstag mitteilte, gab es von Anfang Januar bis Ende Juni nach Kenntnis der Bundesregierung 9465 Abschiebungen - nach 7861 im Vorjahreszeitraum. Allerdings scheiterte im ersten Halbjahr 2024 weiter ein Großteil aller Abschiebeversuche.
Von den insgesamt 24.066 geplanten Abschiebungen scheiterten zwischen Januar und Juni 14.601, wie aus einer Aufstellung des Bundesinnenministeriums hervorgeht. Damit liegt die Abbruchquote bei fast 61 Prozent. Über die gescheiterten Abschiebungen hatte zuerst das Portal "t-online.de" berichtet.
Abschiebungen liegen grundsätzlich in der Zuständigkeit der Länder. Die Bundespolizei spielt aber eine zentrale Rolle dabei, die Menschen ins Ausland zu bringen.
Fast alle gescheiterten Abschiebungen mussten vor der Übergabe der Betroffenen an die Bundespolizei abgebrochen werden. Dies waren 14.067 Fälle. In den meisten Fällen (8223) wird eine "nicht erfolgte Zuführung" als Grund angegeben; das heißt in der Regel, dass die Menschen nicht auffindbar waren.
5748 Mal wurde das Abschiebeersuchen bis einen Tag vor dem geplanten Termin storniert - die genauen Gründe dafür werden in der Ministeriumsstatistik nicht aufgeführt. In nur sieben Fällen scheiterten Abschiebungen an einem fehlenden Rückführungsplatz.
Weitere 534 Abschiebungen mussten während oder nach der Übernahme durch die Bundespolizei abgebrochen werden, wie aus den Angaben des Innenministeriums weiter hervorgeht. In den meisten Fällen (142) war auf dem Luftweg der Grund eine Beförderungsverweigerung. Dies passiert etwa, wenn die Besatzung des Flugzeuges Sicherheitsbedenken beim Transport hat. Widerstand von Betroffenen, der zum Abbruch führte, gab es in weiteren 132 Fällen.
In 67 Fällen verweigerte die Bundespolizei zudem selbst die Übernahme des Ausreisepflichtigen. In einigen Fällen (48) führten auf dem Luft- und Landweg auch eingelegte Rechtsmittel kurzfristig zum Abbruch. Und 41 Mal wurde die Abschiebung aus medizinischen Gründen nicht vollzogen. In 27 Fällen verweigerte der Zielstaat die Übernahme.
Acht Mal war eine Selbstverletzung oder ein Suizidversuch Grund für den Abbruch. Einen Fluchtversuch gab es nur ein einziges Mal.
O.Bulka--BTB