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Bundeskabinett beschließt Gesetz zur Bekämpfung von Herzerkrankungen
Mit einem neuen Gesetz will die Bundesregierung die Früherkennung und Bekämpfung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen verbessern. Der Entwurf zum so genannten "Gesundes-Herz-Gesetz" wurde am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen. Kinder, Jugendliche und Erwachsene sollen künftig von den Krankenkassen zu Untersuchungen zur Früherkennung eingeladen werden. Geplant ist zudem, dass die Kassen mehr Angebote zur Rauch-Entwöhnung übernehmen und Ärzte leichter Cholesterinsenker verordnen können.
"Wir müssen die Gesundheit der Herzen besser schützen", erklärte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zu dem Kabinettsbeschluss. "Deutschland hat hier ein Problem - zu viele Herztote. Dafür sollten wir alle unseren Lebenswandel anpassen, uns mehr bewegen und bewusster ernähren."
Genauso wichtig, so Lauterbach, sei es aber auch, dass vererbte Risikofaktoren früher erkannt und besser bekämpft werden. Dafür würden mit dem "Gesundes-Herz-Gesetz" die Grundlagen geschaffen. "Mit diesem Gesetz können wir die Lebenserwartung und die Lebensqualität in Deutschland deutlich verbessern", betonte der Minister.
Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind in Deutschland die häufigste Todesursache: Sie sind für rund ein Drittel aller Todesfälle verantwortlich. An ihnen starben laut Statistischem Bundesamt 2023 rund 348.000 Menschen. Lauterbachs Ministerium verweist auf Studien, wonach bis zu 70 Prozent dieser Erkrankungen durch einen ungesunden Lebensstil - ungesunde Ernährung, wenig Bewegung, Rauchen und übermäßigen Alkoholkonsum - verursacht werden.
Mit fast 57 Milliarden Euro verursachten Herz-Kreislauf-Erkrankungen im Jahr 2020 zudem die höchsten Kosten für das Gesundheitssystem in Deutschland.
J.Fankhauser--BTB