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Gericht: Propalästinensische Demonstration in Frankfurt am Main darf stattfinden
Eine für Montag geplante propalästinensische Demonstration in Frankfurt am Main zum Jahrestag des Überfalls der islamistischen Palästinenserorganisation Hamas auf Israel darf stattfinden. Das Verbot könne nicht mit dem Jahrestag begründet werden, teilte der hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel am Montag mit. Er bestätigte eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt und wies die Beschwerde der Stadt dagegen zurück. (Az.: 8 B 1898/24)
Die Stadt hatte die Demonstration unter dem Motto "Für ein freies Palästina - Der Sieg gehört der Gerechtigkeit" am Mittwoch verboten. Grund dafür waren zu erwartende Volksverhetzungen, Aufrufe zu Straftaten sowie israelfeindliche und antisemitische Ausrufe. Die Anmelderin der geplanten Demonstration und Kundgebung ging gerichtlich gegen das Verbot vor und bekam in beiden Instanzen Recht.
Der hessische Verwaltungsgerichtshof entschied wie die Vorinstanz, dass ein Versammlungsverbot laut hessischem Gesetz lediglich bei einer Verknüpfung zur nationalsozialistischen Gewaltherrschaft in Betracht komme. Die Stadt habe auch nicht ausreichend belegen können, dass es zu einer unmittelbaren Gefährdung der öffentlichen Sicherheit kommen werde, die nur ein Verbot verhindern könne.
In der jüngeren Vergangenheit habe die Anmelderin weitgehend friedliche und störungsfreie Versammlungen angemeldet, hieß es weiter. Der Beschluss ist nicht anfechtbar. Zum Jahrestag am 7. Oktober wurden in Deutschland zahlreiche Demonstrationen erwartet.
J.Horn--BTB