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VR-Brillen und Wein: Jean-Marie Le Pen soll EU-Parlament 300.000 zurückzahlen
Der Gründer der rechtsextremen Partei Front National, Jean-Marie Le Pen, soll wegen falscher Abrechnungen aus seiner Zeit als französischer EU-Abgeordneter gut 300.000 Euro zurückzahlen. Das Europäische Parlament habe Le Pen bereits im Sommer zur Rückzahlung aufgefordert, wie die Nachrichtenagentur AFP am Montag aus unterrichteten Kreisen erfuhr. Der 96-Jährige habe dagegen Rechtsmittel beim Gericht der Europäischen Union eingelegt, teilte sein Anwalt François Wagner mit.
Konkret geht es um die Abrechnung sogenannter Verwaltungskosten, die ausdrücklich nicht für Wahlkampfzwecke verwendet werden dürfen. Le Pen rechnete nach Darstellung des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (Olaf) jedoch zahlreiche Posten ab, die als Wahlkampfmittel eingestuft werden könnten, etwa Broschüren, Kugelschreiber, Krawatten und Regenschirme. Er habe sich außerdem die Kosten für Virtual-Reality-Brillen, Fitnessarmbänder und 129 Flaschen Wein erstatten lassen.
Diese Rückforderung hat nichts mit dem derzeit in Paris laufenden Verfahren gegen Marine Le Pen, die Tochter des Parteigründers, zu tun. In dem seit Ende September laufenden Prozess geht es um die Veruntreuung von EU-Geldern durch die Scheinbeschäftigung parlamentarischer Mitarbeiter, die tatsächlich andere Funktionen innerhalb der Partei hatten. Jean-Marine Le Pen ist in diesem Verfahren ebenfalls angeklagt, er wurde aber aus gesundheitlichen Grünen für prozessunfähig erklärt.
Das Europaparlament hat nach eigenen Angaben das Recht, zu Unrecht gezahlte Beträge zurückzuverlangen, wenn keine korrekten Belege über die Verwendung vorliegen. "Dies ersetzt keine juristischen Ermittlungen", betonte die Institution.
Marine Le Pen, derzeit Fraktionschefin der Nachfolgepartei Rassemblement National in der französischen Nationalversammlung, hatte zum Prozessauftakt alle Vorwürfe zurückgewiesen. Sie habe "keine Vorschriften verletzt", sagte sie. Im Falle einer Verurteilung muss sie mit bis zu zehn Jahren Haft rechnen. Sie könnte zudem mit einem Verbot belegt werden, bei Wahlen anzutreten.
Der Prozess gefährdet damit auch ihre geplante Kandidatur bei der Präsidentschaftswahl 2027. Neben Le Pen sind auch ihre Partei und 24 weitere Menschen aus deren Umfeld angeklagt.
K.Brown--BTB