-
Gericht: Keine vorzeitige Haftentlassung ohne Angaben zu Millionenbeute
-
EuGH: Verspätungsursache entscheidend für Erstattung bei Flugreisen
-
"Viele Fehler": Watzke unterstreicht DFB-Haltung zu Infantino
-
Razzia und Festnahmen: 72-Jährige soll bundesweites Geldwäschenetzwerk angeführt haben
-
Steinmeier mit militärischen Ehren zu Staatsbesuch in Paris empfangen
-
Cookies ohne Einwilligung: Bundesgerichtshof prüft Haftung
-
Tedros-Nachfolge: China schickt eigene Kandidatin ins Rennen um WHO-Chefposten
-
Kommunikation über Koalitionsausschuss: SMS statt Pressekonferenz
-
Israel ordnet Abzug von Diplomaten an: Britisches Konsulat in Jerusalem stellt Arbeit ein
-
Klingbeil: Steuerreform setzt "im Rahmen des Möglichen" richtige Schwerpunkte
-
Rubio: USA wünschen sich ein "starkes Europa"
-
Ein Toter und eine Verletzte bei Bär-Angriff in mongolischer Hauptstadt
-
Niedersachsen: 40-Jährige findet vier Meter lange Schlangenhaut auf Gehweg
-
Auto erfasst Mopeds in Brandenburg: Vier Tote 14 bis 19 Jahre alt
-
Rot-Grün-Rot in Berlin einigt sich auf Aufnahme von Sondierungsgesprächen
-
Stimmungstest für Meloni: Italiens Parlament entscheidet über umstrittene Wahlrechtsreform
-
Polizei setzt Suche nach möglichem Puma nahe München fort
-
Igel oder Eule statt Churchill: Neue Pfund-Scheine zeigen künftig Tiermotive
-
Spannung vor Vergabe des Literaturnobelpreises: Experten tippen auf eine Frau
-
WWF: Wildtierpopulation weltweit seit 1970 um fast drei Viertel geschrumpft
-
Steuerreform: Union fordert vollständigen Ausgleich von kalter Progression
-
Verbände fordern schärfere EU-Regeln für Produkte aus Drittstaaten
-
Krankheitskosten im Jahr 2024 auf rund 528 Milliarden Euro gestiegen
-
Deutsche Exporte im August leicht gesunken - Anstieg im Vergleich zum Vorjahr
-
Leitende Informatikerin für Apollo-Programm der Nasa: Margaret Hamilton mit 90 Jahren gestorben
-
Einen Tag nach tödlichen Angriffen: Huthis attackieren erneut Flughafen in Riad
-
WNBA: Fiebich verliert auch zweites Halbfinale mit New York
-
Steinmeier beginnt zweitägigen Staatsbesuch in Frankreich
-
Bundestag debattiert über Einkommensteuerreform
-
EU-Handelskommissar Sefcovic trifft chinesischen Handelsminister Wang
-
Finanzminister der Eurogruppe treffen sich zu Beratungen in Luxemburg
-
Bundesgerichtshof prüft Setzen von Cookies ohne Einwilligung
-
Britischer Premierminister Burnham zu Antrittsbesuch bei Merz
-
Ex-Geisel Eli Scharabi erinnert in Tel Aviv an Opfer des Hamas-Überfalls vor drei Jahren
-
Brasiliens Präsident Lula veröffentlicht erstmals Selfie-Video in Onlinediensten
-
Ronaldo adelt Messi: "Mein voller Respekt"
-
US-Regierung nennt Negativschlagzeilen über "USS Lincoln" Stimmungsmache
-
FIFA-Wahl: Vega will Infantino herausfordern
-
Proteste in Izmir nach Wechsel des Bürgermeisters zur Regierungspartei AKP
-
Handball: Magdeburg feiert Sieg im Schlüsselspiel
-
Von Zwangsräumung betroffene Spanierin Maricarmen gestorben
-
Mieterverband: Zwangsgeräumte Spanierin Maricarmen gestorben
-
"Inakzeptable Bedingungen": Golfstar Rahm verlässt LIV-Tour
-
US-Außenminister Rubio fordert Europa zum Erwachen aus "langem Schlaf" auf
-
Möglicher Pestfall in Russland: WHO kann keine umfassende Risikobewertung vornehmen
-
Sachsen-Anhalt: SPD beendet Initiative für Regierungsbildung an AfD vorbei
-
Nur noch Platz 13: DFB-Team rutscht weiter ab
-
Lange Themenliste: Koalitionsausschuss in Berlin zusammengekommen
-
Jahrestag des Hamas-Angriffs: Appelle für entschlossenen Einsatz gegen Antisemitismus
-
Nach fehlgeschlagener Hinrichtung von Christa Pike: Streit um Exekution in Texas
US-Gericht untersagt vorerst Aufhebung von umstrittener Corona-Abschieberegel
Ein US-Bundesgericht hat der Regierung des demokratischen Präsident Joe Biden vorläufig untersagt, eine umstrittene Corona-Abschieberegel außer Kraft zu setzen. Die klagenden republikanischen Gouverneure von mehr als 20 US-Bundesstaaten hätten ausreichend Gründe für eine einstweilige Verfügung gegen die Aufhebung der Abschieberegel geliefert, entschied am Freitag (Ortszeit) Richter Robert Summerhays im Bundesstaat Louisiana. Das Weiße Haus erklärte, es werde sich an die Gerichtsentscheidung halten, jedoch Einspruch dagegen einlegen.
Die als Title 42 bekannte Regelung war im März 2020 unter Bidens republikanischem Vorgänger Donald Trump beschlossen worden. Demnach müssen an der US-Südgrenze aufgegriffene Migranten umgehend abgewiesen werden, um eine weitere Verbreitung des Coronavirus zu verhindern. Ausnahmen gelten nur für einige wenige Nationalitäten wie Ukrainer sowie für unbegleitete Minderjährige.
Die Behörden können damit einen formalen Abschiebeprozess mit ausführlichen Befragungen der Betroffenen und einer Begründung der Entscheidung umgehen. Auf Grundlage von Title 42 gab es bereits mehr als 1,8 Millionen Abweisungen an der Grenze, wobei einige Migranten mehrfach versucht haben dürften, in die USA einzuwandern.
Menschenrechtsorganisationen kritisierten die Regelung als Vorwand, das Asylrecht einzuschränken. Die US-Gesundheitsbehörde Centers for Disease Control (CDC) erklärte im April, die Regelung sei im Kampf gegen die Corona-Pandemie nicht mehr nötig und könne aufgehoben werden. Eine entsprechende Entscheidung der Regierung in Washington sollte am Montag in Kraft treten.
Das Thema ist politisch höchst aufgeladen: Die oppositionellen Republikaner werfen dem demokratischen Präsidenten Biden vor, eine Migrations-"Krise" an der Grenze zu Mexiko weiter anzufachen.
Mehr als 20 republikanische Gouverneure hatten daher für die Beibehaltung der Regelung geklagt. Richter Summerhays erklärte, die Kläger hätten dargelegt, dass anderenfalls eine Zunahme an Grenzübertritte drohe und dadurch "eine Zunahme illegaler Einwanderer, die in den Staaten leben". "Das Gericht befindet, dass die klagenden Staaten jede Anforderung für eine einstweilige Verfügung erfüllt haben", bilanzierte der Bundesrichter.
Das Weiße Haus erklärte, es halte die Gerichtsentscheidung für falsch. Daher werde das Justizministerium Berufung einlegen. "Die Befugnis, die Politik für die öffentliche Gesundheit national zu regeln, sollte bei den Centers for Disease Control liegen, nicht bei einem einzelnen Bezirksrichter", hieß es in der Erklärung weiter.
Kritik kam auch von der Menschenrechtsorganisationen. "Die heutige unglückliche Entscheidung sagt, dass die Regierung das Asyl ohne jede Ankündigung aussetzen, aber nicht das normale Einwanderungsrecht wieder in Kraft setzen kann, ohne ein langwieriges und kompliziertes Verfahren zu durchlaufen", sagte Reichlin-Melnick von der Organisation American Council on Migration der Nachrichtenagentur AFP. "Diese unsinnige Entscheidung wird zu fortgesetztem Schaden für Asylsuchende führen und weiterhin Chaos an der Grenze verursachen."
G.Schulte--BTB