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BGH: Fall von Millionenbetrug mit Coronatests in Berlin wird teils neu aufgerollt
Das Berliner Landgericht muss einen Fall von Betrug mit Coronatests teilweise neu aufrollen. Der Bundesgerichtshof (BGH) fand Rechtsfehler in dem Urteil vom März 2023, wie er am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte. Das Landgericht hatte einen damals 47-Jährigen zu acht Jahren und neun Monaten Haft sowie seine 45-jährige Schwester zu einer Bewährungsstrafe wegen Beihilfe verurteilt. (Az. 5 StR 498/23)
Dem Urteil zufolge hatte der Angeklagte in Berlin mehrere Spätis und Gaststätten betrieben. Im Frühling 2021 registrierte er 18 seiner Läden als Coronatestzentren, fast alle davon mit falschen Personalien. In zahlreichen Fällen rechnete er Tests ab, die gar nicht stattgefunden hatten. Insgesamt überwies die Kassenärztliche Vereinigung für die angeblichen Tests knapp 9,8 Millionen Euro auf verschiedene Konten.
Die Schwester half bei dem Betrug, indem sie ihre Daten und Personalien zur Verfügung stellte. Dadurch erlangte sie laut Urteil rund 2,4 Millionen Euro. Die durch die Taten erzielten Erträge sollten eingezogen werden. Für die unter falschem Namen betriebenen Teststellen setzte das Landgericht den gesamten Auszahlungsbetrug als Schaden an.
Bei einer unter eigenem Namen betriebenen Teststelle zog es von dem Schaden aber eine Summe von knapp 64.000 Euro ab, die es nach eigener Schätzung für tatsächlich erbrachte Coronatests ansetzte. Dagegen wandte sich die Staatsanwaltschaft an den BGH.
Dieser fand nun mehrere Rechtsfehler und hob das Urteil gegen den Angeklagten auf, soweit es diese Fälle betraf. Dadurch muss auch über die Strafe neu verhandelt werden. Die Feststellungen des Landgerichts seien lückenhaft und widersprüchlich, erklärte der BGH.
So habe es zum Beispiel Hinweise auf den Einsatz von ungeschultem Personal und zu kurze Wartezeiten bei der Abnahme von Tests nicht in den Blick genommen. Im Raum stehe, dass der Angeklagte auch dabei getäuscht habe. Eine andere Strafkammer des Landgerichts muss nun neu entscheiden.
A.Gasser--BTB