-
Medien: Ranghöchster Stratege der US-Armee überraschend entlassen
-
"Angst"-Eingeständnis von Eralp wird neue Belastungsprobe für Rot-Grün-Rot in Berlin
-
Doppel-Kandidat in Alaska: Trump könnte Kongresswahl-Ergebnis in Frage stellen
-
Nach Hausexplosion in Regensburg: Ermittler finden zwei Leichen in Ruine
-
Nachermittlungen zu Kreditkartenbetrug: Neun Menschen aus Untersuchungshaft entlassen
-
BVB hofft auf Karetsas-Comeback gegen Bayern
-
Niedersachsen: AfD scheitert mit Beschwerde gegen Hochstufung durch Verfassungsschutz
-
Kanada und EU wollen Beziehungen auf "höchstmögliche Ebene" heben
-
Mehr als viereinhalb Jahre Haft für IS-Mitglied in Thüringen
-
"Augsburger Allgemeine": Audi-Aufsichtsrat tagt zu Döllner-Auftritt mit Trump
-
Tödliches Zugunglück in Spanien: Fassungslosigkeit und viele Fragen
-
Lagarde-Rücktritt: EZB-Chefin will sich künftig nicht nur zur Geldpolitik äußern
-
Social-Media-Verbot: EU-Kommission bremst nationale Alleingänge aus
-
Mindestens 14 Tote bei russischem Angriff auf ukrainischen Bahnhof
-
Nach "Spiegel"-Bericht: Linken-Spitze zeigt sich solidarisch mit Eralp
-
Unbekannte verursachen halbe Million Euro Schaden durch Betrug bei Goldankauf
-
Observation von deutschem Maddie-Verdächtigem erneut nicht verlängert
-
Nach Hausexplosion in Regensburg Leiche in Trümmern gefunden
-
Staatsanwaltschaft plädiert auf lebenslänglich im Fall Fabian aus Güstrow
-
Von der Leyen will Beziehung zu Kanada auf "höchstmögliche Ebene" heben
-
In Hollywood erfolgreiche deutsche Schauspielerin Elke Sommer ist tot
-
China: Zentralkomitee der KP verschärft Regeln zur internen Disziplin
-
Kritik an Linnemanns Äußerungen zu Pflege-Kürzung - Arbeitgeber loben "Klartext"
-
Anschlag bei Paris: Täter bekennt sich zu rassistischem Motiv
-
"Angst"-Debatte um Eralp wird neue Belastungsprobe für Rot-Grün-Rot in Berlin
-
Steinmeier-Nachfolge: Frei rechnet mit Entscheidungen "in den nächsten Tagen"
-
Fassungslosikeit und viele Fragen nach tödlichem Zugunglück in Spanien
-
Deutsche Regas plant wieder zweites LNG-Schiff für Importterminal vor Rügen
-
Mann bei Fällarbeiten auf bayerischem Truppenübungsplatz von Ast erschlagen
-
Gladbach-Lazarett lichtet sich - Hoffnung bei Kleindienst
-
Israelische Regierung dringt auf Vorgehen gegen israelisch-arabische Parteien
-
US-Wirtschaft zieht im dritten Quartal um 3,4 Prozent an
-
Rolle rückwärts bei den Löwen: Gensheimer wieder Sportchef
-
Geplante "GenZ"-Proteste: Anhaltende Kritik an Initiative und Sorge vor Gewalt
-
Grönland eröffnet dritten Zivilflughafen - Landebahn geeignet für größere Flugzeuge
-
Deutschland und Südkorea bauen politische und wirtschaftliche Zusammenarbeit aus
-
Vogel verstopft Abgasleitung von Heizung: 81-Jährige stirbt in Karlsruhe
-
Berlin: Krach distanziert sich indirekt von Linken-Spitzenkandidatin Eralp
-
Europarat prangert Zustände in französischen Abschiebezentren an
-
"Endlich Spannung": Kovac fiebert Klassiker entgegen
-
Linke stellt Parlamentspräsidentin in Berlin - AfD fällt mit Vorschlag durch
-
Klassiker: Matthäus sieht Bayern als "großen Favoriten"
-
Kosten für Autoreparaturen steigen deutlich stärker als gesamte Verbraucherpreise
-
19-Jähriger hortet in Hamburg rund hundert Kilogramm Pyrotechnik
-
Neubesetzung vor Wahl in Frankreich: EZB-Chefin Lagarde tritt vorzeitig zurück
-
Zugriff auf Konto gewährt: Frau muss für Internetbetrug ihres Ex-Freunds haften
-
Kritik an Linnemann-Äußerungen zu möglichen Leistungskürzungen in der Pflege
-
Zahl der Organspenden in Deutschland bis Ende September 2026 leicht gestiegen
-
Israels Sicherheitsminister Ben Gvir fordert Festnahme der Chefs israelisch-arabischer Parteien
-
Reaktion auf Medienbericht: Eralp will sich "von niemandem einschüchtern lassen"
Urteil zu verwertbarem Vermögen bei Bürgergeld: Kein Toleranzpuffer mehr bei Wohnflächen
Eine nur geringfügige Überschreitung der sogenannten angemessenen Wohnfläche ohne Vorliegen etwaiger Härtefallgründe führt einem Urteil des sächsischen Landesozialgerichts dazu, dass ein selbstgenutztes Hausgrundstück bei der Berechnung von Bürgergeld als verwertbares Vermögen eingestuft werden muss. Das entschied das Gericht in Chemnitz nach Angaben vom Dienstag in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren. (Az. L 7 AS 379/24 B ER)
Das Gericht verwies auf die bei einer Reform des Sozialgesetzbuchs II im vergangenen Jahr erstmals eingeführten klaren gesetzlichen Bestimmungen zu Wohnflächengrenzen bei der Prüfung von Ansprüchen auf Bürgergeld. Demnach gelten selbstgenutzte Hausgrundstücke ab einer Fläche von 140 Quadratmetern und Eigentumswohnungen mit einer Fläche ab 130 Quadratmetern generell als verwertbares Vermögen - wobei sich diese Grenzwerte bei einer Nutzung durch mehr als vier Menschen noch einmal um jeweils 20 Quadratmeter erhöhen.
Größere Wohnflächen sind nur noch ausgenommen, wenn deren Einstufung als verwertbares Vermögen für die Betroffenen einen Härtefall oder eine sogenannte besondere Härte darstellen würde. Einen Toleranzpuffer bei nur geringfügigen Grenzwertüberschreitungen, wie er bis zur Gesetzesänderung praktiziert wurde, ist laut Entscheidung des Landessozialgerichts nicht mehr vorgesehen. Das gehe aus den gesetzlichen Bestimmungen klar hervor.
Im vorliegenden Fall scheiterte der Kläger deshalb gegen die zuständigen Behörden. Er bewohnt nach Gerichtsangaben allein ein Hausgrundstück mit 147 Quadratmetern, welches die zulässige Wohnflächengrenze somit um sieben Quadratmeter überschreitet. In dem Verfahren ging es demnach um die Prüfung von Leistungsansprüchen für die Monate Juli bis Dezember 2024.
Das Gesetz verlangt, dass Menschen vor dem Bezug von Bürgergeld zunächst ihr sogenanntes verwertbares Vermögen einsetzen, um ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Als verwertbar gilt Vermögen oberhalb bestimmter Freibeträge. Geschützt sind unter anderem auch Rücklagen für die eigene Altersversorgung sowie die Ausstattung mit angemessem Hausrat und ein Auto. Im ersten Bezugsjahr gilt zudem ein pauschaler Freibetrag von 40.000 Euro.
Das Bürgergeld entspricht dabei dem ehemaligen Hartz IV beziehungsweise dem Arbeitslosengeld II. Es ist eine staatliche Sozialleistung für prinzipiell erwerbsfähige Menschen, die ihren Lebensunterhalt etwa aufgrund von Arbeitslosigkeit oder andauernder Krankheit nicht selbst bestreiten können. Es wird gezahlt, sofern andere staatliche Sozialleistungen wie etwa das Arbeitslosengeld oder das Sozialgeld nicht greifen oder nicht ausreichen.
C.Meier--BTB