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Richterbestechung: Frankreichs Ex-Präsident Sarkozy bekommt elektronische Fußfessel
Frankreichs Ex-Präsident Nicolas Sarkozy ist wegen Korruption rechtskräftig zum einjährigen Tragen einer elektronischen Fußfessel verurteilt. Das Kassationsgericht in Paris lehnte am Mittwoch einen Einspruch des 69 Jahre alten konservativen Politikers gegen ein Berufungsurteil von 2023 ab. Es ist das erste Mal, dass ein Ex-Präsident in Frankreich zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt wurde. Sarkozy kündigte an, die Strafe anzutreten, aber zugleich den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg anzurufen.
Im Onlinedienst X beteuerte Sarkozy seine "vollkommene Unschuld". "Ich bin nicht entschlossen, die tiefe Ungerechtigkeit, die mir angetan wird, zu akzeptieren", schrieb er.
Vor Sarkozy wurde noch nie ein ehemaliger Präsident in Frankreich zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Es ist zudem das erste Mal, dass Sarkozy in einer seiner zahlreichen Affären rechtskräftig verurteilt wurde.
Sarkozy ließ durch seinen Anwalt erklären, dass er die Strafe auf sich nehme, zugleich aber Beschwerde dagegen beim Menschenrechtsgericht in Straßburg einlegen wolle. Sarkozys Strafe umfasst insgesamt drei Jahre Haft, davon zwei auf Bewährung und eine, die er durch das Tragen der Fußfessel ableisten soll. Außerdem ist es Sarkozy drei Jahre lang verboten, zu wählen oder bei Wahlen anzutreten.
Ein mögliches Verfahren vor dem Menschenrechtsgericht hätte keine aufschiebende Wirkung auf die Strafen. Die Modalitäten für das Tragen der Fußfessel sollen Sarkozy innerhalb von drei Wochen mitgeteilt werden. Dabei werden Zeiten festgelegt, in denen er an seinem Wohnort sein muss - anderenfalls löst die Fußfessel einen Alarm aus. Da Sarkozy im Januar 70 Jahre alt wird, kann er bereits vor der Hälfte der Zeit einen Antrag auf vorzeitigen Straferlass stellen.
In Frankreich werden kürzere Haftstrafen häufig in die Pflicht zum Tragen einer elektronischen Fußfessel umgewandelt. Derzeit leisten etwa 15.500 Verurteilte ihre Freiheitsstrafe auf diese Weise ab.
Das Kassationsgericht wies auch die Einsprüche von Sarkozys langjährigen Anwalt Thierry Herzog und dem Ex-Richter Gilbert Azibert zurück. Die Richter der ersten und zweiten Instanz hatten es als erwiesen angesehen, dass Sarkozy den damaligen Richter Azibert mit der Aussicht auf einen Posten in Monaco bestechen wollte, um an vertrauliche Informationen zu einem laufenden Ermittlungsverfahren zu gelangen.
Die Affäre war 2014 zufällig durch das Abhören einer Telefonverbindung zwischen Sarkozy und seinem Anwalt ans Licht gekommen. Dabei stießen die Ermittler nach Darstellung der Anklage auf einen "Korruptionspakt" zwischen dem Präsidenten und den beiden Mitangeklagten. Dies geschah nach dem Ende von Sarkozys Amtszeit, der von 2007 bis 2012 Präsident war.
Der Richter hatte den Posten letztlich nicht bekommen, und Sarkozy hatte keine Informationen erhalten, die ihm etwas genutzt hätten - aber die Richter betonten, dass es nicht auf das Ergebnis, sondern auf die Absicht ankomme.
Sarkozy war im Februar von einem Berufungsgericht wegen illegaler Finanzierung seines Wahlkampfs 2012 zu einem Jahr Haft, davon sechs Monate auf Bewährung, verurteilt worden. Dagegen legte er Rechtsmittel ein, dass Kassationsgericht will sich kommendes Jahr damit befassen. Im Januar steht außerdem ein Verfahren gegen Sarkozy wegen der mutmaßlichen Finanzierung seines Wahlkampfs 2007 durch Libyen an.
P.Anderson--BTB