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Verfassungsbeschwerde von über Griechenland eingereistem Asylbewerber scheitert
Ein Asylbewerber, der über Griechenland nach Deutschland kam, ist mit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung seines Asylantrags gescheitert. Der Afghane trug nicht vor, warum ihm in Griechenland eine Verletzung seines Grundrechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit drohe, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Freitag erklärte. (Az. 2 BvR 1341/24)
Demnach spielt es für den Fall auch keine Rolle, dass das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig noch nicht grundsätzlich über Abschiebungen nach Griechenland entschied. Der 1974 geborene Beschwerdeführer war in Griechenland als international Schutzberechtigter anerkannt worden. Ende März reiste er nach Deutschland und stellte einen Asylantrag.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge lehnte den Antrag als unzulässig ab. Dagegen klagte der Afghane vor dem Verwaltungsgericht Gießen und stellte dort auch einen Eilantrag, den das Verwaltungsgericht aber ablehnte. Nach den vorliegenden Erkenntnissen erwarte den Mann in Griechenland keine unmenschliche Behandlung, entschied es. Es schloss sich damit der Rechtsprechung des hessischen Verwaltungsgerichtshofs in Kassel an.
Verschiedene Oberverwaltungsgerichte beurteilten die Lage in Griechenland bislang aber unterschiedlich. Deswegen soll das Bundesverwaltungsgericht entscheiden, was es noch nicht tat. Darauf berief sich der Afghane in seiner Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss aus Gießen. Das Gießener Gericht hätte nicht im Eilverfahren gegen ihn entscheiden dürfen, solange das Bundesverwaltungsgericht nicht abschließend urteilte, argumentierte er.
Dieser Argumentation folgte das Verfassungsgericht aber nicht. Es erklärte die Beschwerde für unzulässig und nahm sie nicht zur Entscheidung an. Das Gießener Gericht habe über den Eilantrag schon entscheiden dürfen, erklärte das Verfassungsgericht.
K.Brown--BTB