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Bundesrat macht Weg frei für besseren Schutz des Bundesverfassungsgerichts
Nach dem Bundestag hat am Freitag auch der Bundesrat der Grundgesetzänderung zum besseren Schutz des Verfassungsgerichts vor demokratiefeindlichen Kräften mit der notwendigen Zweidrittel-Mehrheit zugestimmt. Die Neuregelung, die wesentliche Strukturen des Gerichts künftig in der Verfassung festschreibt, kann damit in Kraft treten. Nur das Land Brandenburg enthielt sich der Stimme.
Ziel der Grundgesetzänderung ist es, das Gericht besser vor Risiken im Fall eines Erstarkens extremistischer Parteien abzusichern. Deutliche Kritik gab es im Bundesrat allerdings daran, dass diese Absicherung nur teilweise erfolgt sei. Weitergehende Forderungen der Länder seien nicht berücksichtigt worden.
In der Verfassung festgeschrieben wird nun insbesondere die Struktur des Gerichts mit zwei Senaten von je acht Richterinnen und Richtern. Gleichfalls festgeschrieben wird die Amtszeitbegrenzung auf jeweils zwölf Jahre, die Altersgrenze der Richterinnen und Richter, das Wiederwahlverbot und die Geschäftsordnungsautonomie des Gerichts.
Diese Punkte können damit künftig nur noch mit einer Zweidrittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat geändert werden, nicht mehr wie bisher mit einfacher Mehrheit. Ebenfalls in der Verfassung wurde die Bindungswirkung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, also dass der Staat und seine Institutionen diese beachten müssen.
Für die Verfassungsänderung stimmten alle Länder mit Ausnahme Brandenburgs. Dort regiert die SPD gemeinsam mit dem BSW, das die Neuregelungen zum besseren Schutz des Bundesverfassungsgerichts schon im Bundestag gemeinsam mit der AfD abgelehnt hatte. Thüringen, wo ebenfalls das BSW an der Landesregierung beteiligt ist, stimmte im Bundesrat aber zu.
Bremens Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD) kritisierte, dass versäumt wurde, auch die notwendige Zweidrittel-Mehrheit für die Wahl der Verfassungsrichter im Grundgesetz festzuschreiben. Hier bleibe es nun bei der einfachgesetzlichen Regelung. Bovenschulte kritisierte zudem, dass auch keine Zustimmungspflicht des Bundesrats für Änderungen des Bundesverfassungsgerichts festgeschrieben wurde.
"Dass sich besonders die Unionsfraktion dazu nicht durchringen konnte, ist bedauerlich", sagte der SPD-Politiker. Er wies darauf hin, dass sich die Länder hier parteiübergreifend einig waren. Daher "sollten wir weiter dafür streiten". Die Verankerung der Zweidrittel-Mehrheit für die Richterwahl im Grundgesetz hätte "eine zweite Verteidigungslinie" sein können, sagte auch Baden-Württembergs Innenministerin Kathrin Wahlmann (SPD).
W.Lapointe--BTB