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BGH bestätigt Geldstrafen für Lehrerinnen nach Tod von Schülerin bei Studienfahrt
Nach dem Tod einer diabeteskranken Schülerin während einer Studienfahrt sind die gegen zwei Lehrerinnen verhängten Geldstrafen rechtskräftig. Mit einem am Donnerstag bekanntgegebenen Beschluss bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Mönchengladbach wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen. (Az. 3 StR 292/24)
Die damals 13-jährige Emily P. hatte 2019 an einer Studienfahrt nach London teilgenommen. Die beiden Lehrerinnen hatten dies organisiert, ohne Erkrankungen der Teilnehmenden abzufragen oder sich hierüber in den Schulakten zu informieren. In London vernachlässigte P. offenbar ihre Insulinmessungen.
Sie musste mehrfach erbrechen und klagte über Kopfschmerzen und Übelkeit. Obwohl zwei Mitschülerinnen mehrfach auf ihren fortdauernd schlechten Gesundheitszustand hinwiesen, kümmerten sich die Lehrerinnen zunächst nicht darum. P. starb noch in London an einem Herzinfarkt in Folge einer schweren diabetischen Stoffwechselentgleisung.
Das Landgericht Mönchengladbach verurteilte die Lehrerinnen am 15. Februar 2024 wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen zu Geldstrafen von 180 Tagessätzen. Für eine über 60-jährige Lehrerin waren dies 23.400 Euro, für ihre 34-jährige Kollegin 7200 Euro.
Dies bestätigte der BGH nun. Das Urteil lasse keine Rechtsfehler zum Nachteil der Lehrerinnen erkennen, erklärte er. Die vom Landgericht Mönchengladbach verhängten Geldstrafen sind damit rechtskräftig.
G.Schulte--BTB