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Zwangsabriss von Haus nach Behördenfehler: Bundesgerichtshof entscheidet im März
Der dramatische Fall einer Familie, die 15 Jahre nach Ersteigerung eines Grundstücks das Haus abreißen und wegziehen soll, hat am Freitag den Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigt. Der Rechtsstreit sorgt weit über den Wohnort in Brandenburg hinaus für Aufsehen. Denn die Familie machte nichts falsch - wegziehen soll sie wegen eines Behördenfehlers bei der Zwangsversteigerung. Eine Entscheidung fiel noch nicht, diese will der BGH am 14. März verkünden. (Az. V ZR 153/23)
Das tausend Quadratmeter große Grundstück in Rangsdorf südlich von Berlin wurde 1993 an einen US-Bürger vererbt, nachdem dessen Großtante gestorben war. Der Erbe lebt nicht in Deutschland. Da auf dem Grundstück noch Schulden lasteten, wurde ab 2008 die Zwangsversteigerung betrieben. Der Eigentümer wusste davon aber nichts, denn das Amtsgericht Luckenwalde gab ihm nicht Bescheid. Es benachrichtigte lediglich einen Rechtsanwalt als Vertreter, weil der Aufenthaltsort des US-Bürgers nicht bekannt sei.
Im Jahr 2010 erhielt ein Paar mit zwei Kindern den Zuschlag und ersteigerte so das Grundstück. Die Familie ließ das Wochenendhaus, das dort stand, abreißen und baute sich ein Wohnhaus. Sie nahm dafür 280.000 Euro als Kredit auf. Im August 2012 zog sie ein.
Als er von der Zwangsversteigerung erfuhr, wandte sich der US-Bürger an das Landgericht Potsdam und beantragte, den Zuschlag wieder aufzuheben. 2014 bekam er teilweise Recht. Das Landgericht erklärte, dass das Amtsgericht nach ihm hätte suchen müssen - immerhin stand er im Grundbuch, und das Finanzamt habe eine Adresse von ihm gehabt.
Es begann ein langer Rechtsstreit. Eine Klage der Familie in Potsdam und eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe hatten keinen Erfolg. 2020 sprach das Landgericht dem Eigentümer außerdem eine Summe von 28.000 Euro zu, weil die Familie das Grundstück über Jahre nutzte.
Im Juni 2023 schließlich entschied das Oberlandesgericht in Brandenburg an der Havel, dass diese Summe zwar auf 6000 Euro reduziert wird. Die Familie müsse aber innerhalb eines Jahres wegziehen und ihr Haus abreißen lassen. Das Urteil machte bundesweit Schlagzeilen. Das Oberlandesgericht ließ keine Revision zu. Die Familie beschwerte sich deswegen beim BGH. Dieser ließ die Revision zu, weil sie grundsätzliche Bedeutung habe.
T.Bondarenko--BTB